• Marty Bauunternehmung AG in Liquidation Zweigniederlassung Oberuzwil

    SG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.9.080.843-6
    Branche: Allgemeiner Hochbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Marty Bauunternehmung AG in Liquidation Zweigniederlassung Oberuzwil

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    Bonitätsauskunft

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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Allgemeiner Hochbau

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Realisierung von Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten sowie das Erbringen von Metallbauarbeiten und den Handel mit Waren aller Art im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    • Marty Bauunternehmung AG Zweigniederlassung Oberuzwil
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    Hauptsitz

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Marty Bauunternehmung AG in Liquidation Zweigniederlassung Oberuzwil

    SHAB 211210/2021 - 10.12.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005354660, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    Marty Bauunternehmung AG in Liquidation Zweigniederlassung Oberuzwil, in Oberuzwil, CHE-325.234.030, schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 72 vom 15.04.2021, Publ. 1005150208).

    Hauptsitz in:
    Bischofszell. Die Zweigniederlassung wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil sie über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 211020/2021 - 20.10.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002502, Handelsregister-Amt St. Gallen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 20.10.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Verfügung nach Art. 934a Abs. 2 OR, Marty Bauunternehmung AG in Liquidation Zweigniederlassung Oberuzwil Betroffene Organisation: Marty Bauunternehmung AG in Liquidation Zweigniederlassung Oberuzwil CHE-325.234.030 Zehntlandstrasse 26

  • Oberuzwil Ausgangslage:
    1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgende Zweigniederlassung kein Rechtsdomizil mehr: Marty Bauunternehmung AG in Liquidation Zweigniederlassung Oberuzwil (CHE-325.234.030), in Oberuzwil 2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 22.06.2021 an die Hauptniederlassung sowie der dreimaligen Publikation der Aufforderung im SHAB (BH00-0000002354 vom 28.06.2021 / BH00-0000002358 vom 29.06.2021 / BH00-0000002365 vom 30.06.2021) aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen. 3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet. Verfügung:
      1. Die Zweigniederlassung Marty Bauunternehmung AG in Liquidation Zweigniederlassung Oberuzwil, in Oberuzwil wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
      2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Marty Bauunternehmung AG in Liquidation Zweigniederlassung Oberuzwil, in Oberuzwil, CHE-325.234.030, schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 72 vom 15.04.2021, Publ. 1005150208), Hauptsitz in: Bischofszell. Die Zweigniederlassung wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil sie über kein Rechtsdomizil mehr verfügt. 3. Infolge Uneinbringlichkeit werden keine Gebühren erhoben. 4. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)). Verfügende Stelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister Davidstrasse 27 9000 St. Gallen Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.11.2021

      Kontaktstelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27,
    2. St. Gallen

  • SHAB 210630/2021 - 30.06.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000002365, Handelsregister-Amt St. Gallen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 30.06.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 28.06.2021, 29.06.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Aufforderung nach weiteren Artikeln, Marty Bauunternehmung AG in Liquidation Zweigniederlassung Oberuzwil

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Marty Bauunternehmung AG in Liquidation Zweigniederlassung Oberuzwil CHE-325.234.030 Zehntlandstrasse 26 9242 Oberuzwil Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Zweigniederlassung ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Die Hauptniederlassung, Marty Bauunternehmung AG in Liquidation, in Bischofszell, CHE406.453.856, wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 2 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird Zweigniederlassung vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 2 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 30.07.2021
    Kontaktstelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27,
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