• Markus Heer

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.1.001.403-5
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Markus Heer

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Betrieb des Restaurant Storchen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Heer Markus
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Markus Heer

    SHAB 241001/2024 - 01.10.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006142129, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    Markus Heer, in Horw, CHE-100.440.167, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 70 vom 12.04.2013, S.0, Publ. 7145478). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 240820/2024 - 20.08.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004614, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 20.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 938 OR, Markus Heer Betroffene Organisation: Markus Heer CHE-100.440.167 St. Niklausenstrasse 41

  • Luzern Ausgangslage:
    1. Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunternehmen Markus Heer, infolge Todes des Inhabers Markus Heer sel. erloschen.
    2. Mit Publikation vom 19. Juni 2024 sind die zur Anmeldung verpflichteten Erben des verstorbenen Inhabers aufgefordert worden, innert 30 Tagen die Löschung dieses Einzelunternehmens anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung: Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen Markus Heer, in Horw (CHE-100.440.167) wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 938 OR von Amtes wegen gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14
      4. Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
        1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.09.2024

        Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
      5. Luzern

  • SHAB 240619/2024 - 19.06.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000014279, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 19.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Markus Heer Betroffene Organisation: Markus Heer CHE-100.440.167 St. Niklausenstrasse 41

  • Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.07.2024
    Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
  • Luzern

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