• Mario Nerlich Home Concept Management

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.041.641-3
    Branche: Innenarchitektur und Raumgestaltung

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Mario Nerlich Home Concept Management

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    preview

    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
    Mehr erfahren
    preview

    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
    Mehr erfahren
    preview

    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
    Mehr erfahren
    preview

    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
    Mehr erfahren
    preview

    Firmendossier als PDF

    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
    Jetzt kostenlos abrufen

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Innenarchitektur und Raumgestaltung

    Firmenzweck

    Konzeption und Durchführung von Renovierungs- und Neubauprojekten für Privatdomizile, einschliesslich Handel und Herstellung von Inneneinrichtungsobjekten. Vermittlung der entsprechenden Immobilien.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Mario Nerlich Leinenausstattungen
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Mario Nerlich Home Concept Management

    SHAB 211006/2021 - 06.10.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005305942, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Mario Nerlich Home Concept Management, in Thalwil, CHE-110.223.743, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 245 vom 17.12.2015, S.0, Publ. 2545583). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 210719/2021 - 19.07.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002388, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 19.07.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, Mario Nerlich Home Concept Management Betroffene Organisation: Mario Nerlich Home Concept Management CHE-110.223.743 Seestrasse 185
  • Thalwil Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 10.05.2021, 07.05.2021 und 06.05.2021 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Mario Nerlich Home Concept Management wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Mario Nerlich Home Concept Management, in Thalwil, CHE-110.223.743, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 245 vom 17.12.2015, S.0, Publ. 2545583). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 181.20 werden Mario Nerlich, deutscher Staatsangehöriger, in Zürich, auferlegt.
    4. Der Betrag von CHF 181.20 ist einstweilen uneinbringlich.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 14.09.2021 Fristenstillstand während Gerichtsferien

    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 210510/2021 - 10.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005627, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 10.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 06.05.2021, 07.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Mario Nerlich Home Concept Management

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Mario Nerlich Home Concept Management CHE-110.223.743 Seestrasse 185 8800 Thalwil Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 09.06.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • Title
    Bestätigen