• Maler Störi GmbH

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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.078.254-5
    Branche: Malereibetrieb

    Eingetragen seit

    3 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

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    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Maler Störi GmbH

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Maler Störi GmbH

    • Maler Störi GmbH ist aktuell aktiv und in der Branche Malereibetrieb tätig. Der Sitz liegt in Kloten.
    • Die Firma wurde am 03.08.2022 im Handelsregister eingetragen und hat eine Person im Management.
    • Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 15.12.2025.
    • Die Firma Maler Störi GmbH ist unter der UID CHE-422.763.195 eingetragen.
    • Es sind 2 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: BK Reinigung GmbH, EDK GROUP GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Malereibetrieb

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung aller Arbeiten im Bereich der Malerarbeiten, der Gipserarbeiten und des Fassadenbau. Ferner bezweckt die Gesellschaft sämtliche Immobiliengeschäfte im In- und Ausland, insbesondere die Vermittlung und Vermietung, der Erwerb und Verkauf von überbauten und unüberbauten Grundstücken, die Planung, Erstellung, Sanierung und Umnutzung von Gebäuden auf eigene und fremde Rechnung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Maler Störi GmbH

    SHAB 251215/2025 - 15.12.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV03-0000001686, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 15.12.2025 Öffentlich einsehbar bis: 15.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von Maler Störi GmbH Vorgeladene Partei(en): Maler Störi GmbH CHE-422.763.195 Dorfstrasse 17

  • Kloten Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2025.00188 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Kloten + Flughafen Schaffhauserstrasse 135
  • Kloten 28.01.2026, 09:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Forderung Verein Gimafonds über CHF 135.00 Säumnisfolgen: Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringungen der anwesenden Partei. Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art.
  • Abs. 3 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise:
    1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
    2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
    3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
    4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
    5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
    6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
    7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
    8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00188 ).
    9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die

    Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
    Post sorgen.

  • SHAB 220808/2022 - 08.08.2022
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: HR01-1005536235, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Maler Störi GmbH, in Kloten, CHE-422.763.195, Dorfstrasse 17, 8302 Kloten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

    Statutendatum:
    20.07.2022.

    Zweck:
    Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung aller Arbeiten im Bereich der Malerarbeiten, der Gipserarbeiten und des Fassadenbau. Ferner bezweckt die Gesellschaft sämtliche Immobiliengeschäfte im In- und Ausland, insbesondere die Vermittlung und Vermietung, der Erwerb und Verkauf von überbauten und unüberbauten Grundstücken, die Planung, Erstellung, Sanierung und Umnutzung von Gebäuden auf eigene und fremde Rechnung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Stammkapital:
    CHF 20'000.00.

    Publikationsorgan:
    SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 20.07.2022 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

    Eingetragene Personen:
    Störi, Roman Tobias, von Glarus Süd, in Kloten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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