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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
18.10.2011
Löschung im Handelsregister
10.08.2023
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Oberägeri
Handelsregisteramt
ZG
Handelsregister-Nummer
CH-170.1.008.107-9
UID/MWST
CHE-334.343.876
Branche
Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen
Firmenzweck
Unternehmensberatung.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: LindenStream Consulting, John Lindstrom
Publikationsnummer: HR03-1005813818, Handelsregister-Amt Zug, (170)
LindenStream Consulting, John Lindstrom, in Oberägeri, CHE-334.343.876, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 205 vom 21.10.2011, S.0, Publ. 6386124). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.
Publikationsnummer: BH07-0000003790, Handelsregister-Amt Zug
"Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 19.05.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.
- Das Einzelunternehmen LindenStream Consulting, John Lindstrom wird von Amtes wegen gelöscht.
- Bei dem Einzelunternehmen LindenStream Consulting, John Lindstrom wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: ""Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist"".
- Die Eintragungsgebühren von CHF 335.20 werden John Lindstrom, amerikanischer Staatsangehöriger, in unbekannten Aufenthaltes auferlegt.
- Der Betrag von CHF 335.20 ist einstweilen uneinbringlich.
- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6300 Zug, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismitte sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.06.2023
Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach
Publikationsnummer: BH00-0000008563, Handelsregister-Amt Zug
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 21.09.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 19.09.2022, 20.09.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung eines Einzelunternehmens, LindenStream Consulting, John Lindstrom
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach