• LindenStream Consulting, John Lindstrom

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.1.008.107-9
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu LindenStream Consulting, John Lindstrom

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

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    Weitere Firmennamen

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    Neueste SHAB-Meldungen: LindenStream Consulting, John Lindstrom

    SHAB 230810/2023 - 10.08.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005813818, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    LindenStream Consulting, John Lindstrom, in Oberägeri, CHE-334.343.876, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 205 vom 21.10.2011, S.0, Publ. 6386124). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 230519/2023 - 19.05.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003790, Handelsregister-Amt Zug

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 19.05.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, LindenStream Consulting, John Lindstrom Betroffene Organisation: LindenStream Consulting, John Lindstrom CHE-334.343.876 Im Böschi 19
  • Oberägeri Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 19.09.2022, 20.09.2022, 21.09.2022 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen LindenStream Consulting, John Lindstrom wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. Bei dem Einzelunternehmen LindenStream Consulting, John Lindstrom wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: ""Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist"".
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 335.20 werden John Lindstrom, amerikanischer Staatsangehöriger, in unbekannten Aufenthaltes auferlegt.
    4. Der Betrag von CHF 335.20 ist einstweilen uneinbringlich.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6300 Zug, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismitte sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.06.2023

    Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach
  • Zug "

  • SHAB 220921/2022 - 21.09.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000008563, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 21.09.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 19.09.2022, 20.09.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung eines Einzelunternehmens, LindenStream Consulting, John Lindstrom

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: LindenStream Consulting, John Lindstrom CHE-334.343.876 Im Böschi 19 6315 Oberägeri Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 21.10.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach
  • Zug

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