• Limmat Gerüste GmbH

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.038.859-4
    Branche: Gerüstbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Limmat Gerüste GmbH

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Gerüstbau

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Vermietung und Montage von Baugerüsten sowie alle im Zusammenhang mit der Bautätigkeit beratenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • PMO Services GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Limmat Gerüste GmbH

    SHAB 220411/2022 - 11.04.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005447424, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Limmat Gerüste GmbH, in Weiningen (ZH), CHE-190.217.034, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 226 vom 19.11.2020, Publ. 1005026296). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 220211/2022 - 11.02.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002828, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 11.02.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR, Limmat Gerüste GmbH Betroffene Organisation: Limmat Gerüste GmbH CHE-190.217.034 Brunaustrasse 188
  • Fahrweid Ausgangslage: Publikation im SHAB vom 15. Dezember 2021, 16. Dezember 2021 und 17. Dezember 2021 Verfügung:
    1. Die Limmat Gerüste GmbH wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. Bei der Limmat Gerüste GmbH wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 4. Februar 2022 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
    3. Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 14.03.2022 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 210210/2021 - 10.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004397, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 10.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR, Limmat Gerüste GmbH Betroffene Organisation: Limmat Gerüste GmbH CHE-190.217.034 Brunaustrasse 188

  • Fahrweid Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.03.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
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