• Level5Vision GmbH in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.039.845-1
    Branche: Erbringen von Werbedienstleistungen

    Alter der Firma

    16 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Level5Vision GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Level5Vision GmbH in Liquidation

    • Level5Vision GmbH in Liquidation hat den Sitz in Kollbrunn, ist in Liquidation und im Bereich «Erbringen von Werbedienstleistungen» tätig.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 31.03.2009.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 17.07.2024.
    • Die im Handelsregister ZH eingetragene UID lautet CHE-114.797.888.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von Werbedienstleistungen

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Werbung, Marketing, Kommunikation, Event und Promotion sowie damit zusammenhängende Dienst- und Beratungsleistungen im In- und Ausland; insbesondere Verkaufsförderungsmassnahmen, Konzeption, Realisation und Promotion von Veranstaltungen, Vertrieb von Werbeartikeln und -produkten in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann die mit den Dienstleistungen zusammenhängenden Programme, Patente und andere Immaterialgüterrechte sowie Lizenzen erwerben, veräussern, entwickeln, lizenzieren, vermitteln oder anderweitig verwerten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, belasten, veräussern, vermieten und verwalten.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Level5Vision LLC in liquidation
    • Level5Vision SARL en liquidation
    • Level5Vision LLC
    • Level5Vision SARL
    • Level5Vision GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Level5Vision GmbH in Liquidation

    SHAB 17.07.2024
    Kategorien: Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006086477, Handelsregister-Amt Zürich

    Level5Vision GmbH, in Zell (ZH), CHE-114.797.888, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 66 vom 06.04.2009, S.31, Publ. 4958770).

    Firma neu:
    Level5Vision GmbH in Liquidation.

    Uebersetzungen der Firma neu:
    (Level5Vision SARL en liquidation) (Level5Vision LLC in liquidation). Mit Urteil vom 07.05.2024 hat das Bezirksgericht Winterthur die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SHAB 240513/2024 - 13.05.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003824, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 13.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 13.11.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Level5Vision GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Level5Vision GmbH CHE-114.797.888 Untere Bahnhofstrasse 5

  • Kollbrunn Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend Organisationsmangel Es wird erkannt:
    1. Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Turbenthal wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.- und der Antragsgegnerin auferlegt. 4. ...
    4. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO240021-K_U Entscheiddatum: 07.05.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 10 Tage Frist von 10 Tagen ab Publikation

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10
  • Winterthur

  • SHAB 240408/2024 - 08.04.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003683, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 08.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 08.10.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Level5Vision GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Level5Vision GmbH CHE-114.797.888 Untere Bahnhofstrasse 5

  • Kollbrunn Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend Organisationsmangel Es wird verfügt:
    1. ...
    2. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    3. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt und beim Handelsregisteramt anmeldet (Art. 814 Abs. 2 und 3 OR) und - ein gültiges Domizil eintragen lässt.
    4. An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. ... Geschäftsnummer: EO240021-K_Z01 Entscheiddatum: 03.04.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 20 Tage Frist von 20 Tagen ab Publikation

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10
  • Winterthur

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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