• LAVAI GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.440.762-8
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu LAVAI GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck

    Ausführung von Maler-, Gipser-, Fliesenleger-, Trockenbau-, Pflästerungs- sowie Schalungs- und Maurerarbeiten; kann Immobilien erwerben, halten und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • LAVAI GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: LAVAI GmbH in Liquidation

    SHAB 24.09.2020
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1004985440, Handelsregister-Amt Aargau

    LAVAI GmbH, in Menziken, CHE-169.700.177, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 19 vom 29.01.2020, Publ. 1004817207).

    Firma neu:
    LAVAI GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Handelsgerichts vom 29.06.2020 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 29.06.2020, 16.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 200921/2020 - 21.09.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000010776, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 21.09.2020 Zusätzliche Publikationen: KABAG 21.09.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Kulm, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden Vorläufige Konkursanzeige LAVAI GmbH Schuldner: LAVAI GmbH Hauptstrasse 27, 5737 Menziken Schweiz Datum der Konkurseröffnung: 02.09.2020 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Bemerkungen: Mit Verfügung des Handelsgerichts des Kantons Aargau vom 29.06.2020 (in Rechtskraft am 02.09.2020) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre
    Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Firma verwahren oder bei denen diese Guthaben
    hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./kj

    SHAB 200701/2020 - 01.07.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000001344, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB - 01.07.2020 Meldungsnummer: Kanton: AG Publizierende Stelle: Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40,

  • Aarau Entscheid betreffend Organisationsmangel LAVAI GmbH Klagende Partei: Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt Beklagte Partei: LAVAI GmbH CHE-169.700.177 Hauptstrasse 27
  • Menziken Entscheid vom 29. Juni 2020 Besetzung Oberrichter Vetter, Vizepräsident Gerichtsschreiber Schneuwly Gesuchsteller Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin LAVAI GmbH, Hauptstrasse 27, 5737 Menziken Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR) Der Vizepräsident erkennt: 1. Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab Montag, 29. Juni 2020, 16:00 Uhr aufgelöst. 2. Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 3. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. 4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 5. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. Zustellung an: - die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Aarau, 29. Juni 2020 Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer Entscheiddatum: 29.06.2020
    Gerichtliche Entscheidinstanz: Handelsgericht des Kantons Aargau Obere Vorstadt 40
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