• KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION

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    Handelsregister-Nr.: FL-0002.644.265-1
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    3 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

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    Aktive Marken

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    Über KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: oera.li

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck

    (a) Der Hauptzweck der Stiftung ist, den Fortbestand der Unternehmen sowie des Vermögens, welches von den Stiftern bei der Errichtung der Stiftung eingebracht wurde oder von den Stiftern innerhalb von fünf Jahren nach der Stiftungserrichtung eingebracht wird ("Anfangsvermögen"; dieses Anfangsvermögen umfasst auch Ersatz-, Nachfolge-, Schwester- sowie Tochtergesellschaften und verbundene Gesellschaften sowie andere für das Anfangsvermögen empfangene Vermögensgegenstände oder einen Teil davon) als eigentümergeführte Familienunternehmen/Vermögenswerte im Interesse der derzeitigen und künftigen Begünstigten, im weitest möglichen Umfang zu sichern sowie die Begünstigten zu unterstützen; (b) das Halten und Verwalten von direkten und indirekten Beteiligungen an Rechtsträgern, die Bestandteil des Anfangsvermögens sind; das Erhalten und das Fördern von Wachstum und der Finanzstärke der Gesellschaften und Gruppen von Gesellschaften, die Eigentum der Stiftung sind; (c) das Investieren und Verwalten von anderen Vermögenswerten und der Nettoerlöse (soweit nicht ausgeschüttet) der Stiftung; (d) das Gewähren von Leistungen an Begünstigte im Wege der Verteilung von Gewinnen der Stiftung; (e) ausnahmsweise, das Verteilen von anderem Kapital (in den Fällen, die in den Bestimmungen dieser Stiftungsurkunde vorgesehen sind); (f) das Abschliessen von sämtlichen Rechtsgeschäften/das Führen von Geschäften, die der Verwirklichung der Stiftungsziele sowie des Stifterwillens dienen oder dazu erforderlich sind, darunter das Veräussern des Anfangsvermögens gegen Vergütung als ausserordentliche und unerlässliche Massnahme oder an Begünstigte; sowie; (g) die Teilnahme an der Reorganisation einer Tochtergesellschaft, darunter, unter anderem, am Formwechsel einer solchen Tochtergesellschaft oder an der Verlegung ihres Sitzes in eine ausländische Jurisdiktion. Folgende Tätigkeiten der Stiftung gelten als mit ihrem Zweck vereinbar: (a) grenzüberschreitende Verlegung des Stiftungssitzes in eine ausländische Jurisdiktion, wodurch die Stiftung den Charakter der Stiftung als solchen behält und insbesondere den Willen der Stifter aufrechterhält; (b) die Benennung einer Familienstiftung oder einer privaten Stiftung, die grundsätzlich den gleichen Zweck hat wie die Stiftung ("Spiegelstiftung"), als Begünstigte; (c) die Benennung einer Gesellschaft, an welcher die Stiftung direkt beteiligt ist ("Tochtergesellschaft"), als Begünstigte; (d) Übertragung des Stiftungsvermögens, darunter, unter anderem, des Anfangsvermögens oder eines beliebigen Teils davon, in die Spiegelstiftung; sowie (e) Übertragung des Stiftungsvermögens, darunter, unter anderem, des Anfangsvermögen oder eines beliebigen Teils davon, in die Spiegelstiftung, die Begünstigte ist, oder in eine Tochtergesellschaft, die Begünstigte ist, darunter, unter anderem, Verkauf, Einbringung, Schenkung, Übertragung im Rahmen der Liquidation und/oder Übertragung aus einem anderen Rechtstitel.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: oera.li

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste Meldungen für KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION

    Handelsregister Liechtenstein 231205/2023 - 05.12.2023
    Kategorien: Änderung des Firmenzwecks

    Publikationsnummer: 18128/2023, (1)

    KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION, in Vaduz, FL-0002.644.265-1, Eingetragene Stiftung.

    Zweck neu:
    (a) Der Hauptzweck der Stiftung ist, den Fortbestand der Unternehmen sowie des Vermögens, welches von den Stiftern bei der Errichtung der Stiftung eingebracht wurde oder von den Stiftern innerhalb von fünf Jahren nach der Stiftungserrichtung eingebracht wird (?Anfangsvermögen";
    dieses Anfangsvermögen umfasst auch Ersatz-, Nachfolge-, Schwester- sowie Tochtergesellschaften und verbundene Gesellschaften sowie andere für das Anfangsvermögen empfangene Vermögensgegenstände oder einen Teil davon) als eigentümergeführte Familienunternehmen/Vermögenswerte im Interesse der derzeitigen und künftigen Begünstigten, im weitest möglichen Umfang zu sichern sowie die Begünstigten zu unterstützen;
    (b) das Halten und Verwalten von direkten und indirekten Beteiligungen an Rechtsträgern, die Bestandteil des Anfangsvermögens sind;
    das Erhalten und das Fördern von Wachstum und der Finanzstärke der Gesellschaften und Gruppen von Gesellschaften, die Eigentum der Stiftung sind;
    (c) das Investieren und Verwalten von anderen Vermögenswerten und der Nettoerlöse (soweit nicht ausgeschüttet) der Stiftung;
    (d) das Gewähren von Leistungen an Begünstigte im Wege der Verteilung von Gewinnen der Stiftung;
    (e) ausnahmsweise, das Verteilen von anderem Kapital (in den Fällen, die in den Bestimmungen dieser Stiftungsurkunde vorgesehen sind);
    (f) das Abschliessen von sämtlichen Rechtsgeschäften/das Führen von Geschäften, die der Verwirklichung der Stiftungsziele sowie des Stifterwillens dienen oder dazu erforderlich sind, darunter das Veräussern des Anfangsvermögens gegen Vergütung als ausserordentliche und unerlässliche Massnahme oder an Begünstigte;
    sowie;
    (g) die Teilnahme an der Reorganisation einer Tochtergesellschaft, darunter, unter anderem, am Formwechsel einer solchen Tochtergesellschaft oder an der Verlegung ihres Sitzes in eine ausländische Jurisdiktion.

    Folgende Tätigkeiten der Stiftung gelten als mit ihrem Zweck vereinbar:
    (a) grenzüberschreitende Verlegung des Stiftungssitzes in eine ausländische Jurisdiktion, wodurch die Stiftung den Charakter der Stiftung als solchen behält und insbesondere den Willen der Stifter aufrechterhält;
    (b) die Benennung einer Familienstiftung oder einer privaten Stiftung, die grundsätzlich den gleichen Zweck hat wie die Stiftung (?Spiegelstiftung"), als Begünstigte;
    (c) die Benennung einer Gesellschaft, an welcher die Stiftung direkt beteiligt ist (?Tochtergesellschaft"), als Begünstigte;
    (d) Übertragung des Stiftungsvermögens, darunter, unter anderem, des Anfangsvermögens oder eines beliebigen Teils davon, in die Spiegelstiftung;
    sowie (e) Übertragung des Stiftungsvermögens, darunter, unter anderem, des Anfangsvermögen oder eines beliebigen Teils davon, in die Spiegelstiftung, die Begünstigte ist, oder in eine Tochtergesellschaft, die Begünstigte ist, darunter, unter anderem, Verkauf, Einbringung, Schenkung, Übertragung im Rahmen der Liquidation und/oder Übertragung aus einem anderen Rechtstitel. Neufassung der Statuten lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 29.11.2023.

    Handelsregister Liechtenstein 200924/2020 - 24.09.2020
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: 8478/2020, (1)

    KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION, in Vaduz, FL-0002.644.265-1, c/o INDUSTRIE- UND FINANZKONTOR ETABLISSEMENT, Herrengasse 21, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).

    Errichtungsdatum:
    21.09.2020.

    Zweck:
    Zweck der Stiftung ist: der Hauptzweck der Stiftung ist, den Fortbestand der Unternehmen sowie des Vermögens, welches von den Stiftern bei der Errichtung der Stiftung eingebracht wurde oder von den Stiftern innerhalb von fünf Jahren nach der Stiftungserrichtung eingebracht wird (?Anfangsvermögen";
    dieses Anfangsvermögen umfasst auch Ersatz-, Nachfolge-, Schwester- sowie Tochtergesellschaften und verbundene Gesellschaften sowie andere für das Anfangsvermögen empfangene Vermögensgegenstände oder einen Teil davon) als eigentümergeführte Familienunternehmen/Vermögenswerte im Interesse der derzeitigen und künftigen Begünstigten (gemäß der Definition in § 8.2), im weitest möglichen Umfang zu sichern sowie die Begünstigten zu unterstützen, insbesondere nach Maßgabe der Bestimmungen von § 8.7 und § 8.8;
    das Halten und Verwalten von direkten und indirekten Beteiligungen an Rechtsträgern, die Bestandteil des Anfangsvermögens sind;
    das Erhalten und das Fördern von Wachstum, die Finanzstärke sowie die Unabhängigkeit der Gesellschaften und Gruppen von Gesellschaften, die Eigentum der Stiftung sind;
    das Investieren und Verwalten von anderen Vermögenswerten und der Nettoerlöse (soweit nicht ausgeschüttet) der Stiftung;
    das Gewähren von Leistungen an Begünstigten im Wege der Verteilung von Gewinnen der Stiftung, insbesondere durch Dividendenausschüttung sowie die Verwendung des Bargeldfonds im Sinne von § 5.1 (c);
    ausnahmsweise, das Verteilen von anderem Kapital (in den Fällen, die in den Bestimmungen dieser Stiftungsurkunde vorgesehen sind) - nach ausschließlichem Ermessen der Stiftung;
    das Abschließen von sämtlichen Rechtsgeschäften/Transaktionen, die der Verwirklichung der Stiftungsziele sowie des Stifterwillens dienen oder dazu erforderlich sind, darunter das Veräußern des Anfangsvermögens gegen Vergütung als außerordentliche und unerlässliche Maßnahme;
    das Veräußern des Anfangsvermögens (und jedes Teils davon) sowie deren Ersatz ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Entscheidung darüber von allen lebenden Stiftern oder (nach dem Tod der Großeltern gemäß der in der Stiftungszusatzurkunde enthaltenen Definition) von allen B-Mitgliedern sowie (soweit diese Organe zum betreffenden Zeitpunkt bestehen) von dem Beirat und/oder von dem Protektor genehmigt worden ist;
    bei vorübergehender Nichtvertretung einer der Linien (gemäß § 8.3) im Stiftungsrat darf die im vorangehenden Satz genannte Entscheidung nicht von den B-Mitgliedern getroffen werden;
    Die Stiftung ist privatnützig und steht nicht unter der Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Gemeinnützige Einrichtungen können in der Stiftungszusatzurkunde oder in Reglementen nur als Letztbegünstigte in untergeordnetem Mass als Begünstigte bestellt werden. CHF 30'000.00.

    Organisation:
    Stiftungsrat bestehend aus zwei bis sechs Mitgliedern;
    fakultativ: Revisionsstelle, Beirat, Protektor.

    Angaben zur Verwaltung:
    Komorowska, Barbara, StA: Polen, 96-515 Teresin, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivzeichnungsrecht zu dreien mit I&F ADMINISTRATOR AG und einem weiteren Mitglied des Stiftungsrates;
    Komorowska, Katarzyna, StA: Polen, 96-515 Teresin, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivzeichnungsrecht zu dreien mit I&F ADMINISTRATOR AG und einem weiteren Mitglied des Stiftungsrates;
    Komorowski, Piotr, StA: Polen, 96-515 Teresin, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivzeichnungsrecht zu dreien mit I&F ADMINISTRATOR AG und einem weiteren Mitglied des Stiftungsrates;
    Komorowski, Zbigniew, StA: Polen, 96-500 Bielice, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivzeichnungsrecht zu dreien mit I&F ADMINISTRATOR AG und einem weiteren Mitglied des Stiftungsrates;
    I&F ADMINISTRATION AG, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu dreien .

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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