Über KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION
- KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION ist eine Stiftung mit Sitz in Vaduz. KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION gehört zur Branche «Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen» und ist aktuell aktiv.
- Das Management der am 23.09.2020 im Handelsregister eingetragenen Firma KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION besteht aus 5 Personen.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 05.12.2025.
Management (5)
neueste Mitglieder des obersten Verwaltungsorgans
I&F ADMINISTRATION AG,
Barbara Komorowska,
Katarzyna Komorowska,
Piotr Komorowski,
Zbigniew Komorowski
neuste Zeichnungsberechtigte
Barbara Komorowska,
Katarzyna Komorowska,
Piotr Komorowski,
Zbigniew Komorowski
Handelsregisterinformationen
Rechtssitz der Firma
Vaduz
Branche
Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen
Firmenzweck
Zweck der Stiftung ist: (a) Der Hauptzweck der Stiftung ist, den Fortbestand des von den Stiftern bei der Errichtung der Stiftung eingebrachten Vermögens oder des von den Stiftern innerhalb von 5 (fünf) Jahren nach der Stiftungserrichtung eingebrachten Vermögens, insbesondere Unternehmen der Gesellschaften, bei denen die Beteiligungsrechte Gegenstand einer solchen Einbringung waren, wie Vermögen der Familie der Stifter im Interesse ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Begünstigten im weitest möglichen Umfang zu sichern, einschliesslich in der Form von Gewährung bestimmter Zuwendungen an die Begünstigten; (b) Das Halten und Verwalten von Beteiligungsrechten an Rechtsträgern, an denen sie zu solchen Beteiligungsrechten berechtigt ist, sowie an anderen Rechtsträgern, über die die Stiftung Kontrolle ausübt oder auf die sie einen Massgeblichen Einfluss hat (?Tochtergesellschaften?); Aufrechterhaltung und Förderung der Entwicklung und Finanzkraft der Tochtergesellschaften; (c) Das Investieren und Verwalten von anderen Vermögenswerten der Stiftung und den Nettoerlösen (soweit sie nicht zuzuwenden sind); (d) Das Gewähren von Zuwendungen an Begünstigte, einschliesslich im Wege der Ausschüttung von Gewinnen der Stiftung; (e) Das Abschliessen von sämtlichen Rechtsgeschäften/das Führen sämtlicher Geschäfte, die der Verwirklichung des Zwecks der Stiftung sowie des Willens der Stifter dienen oder in diesem Zusammenhang erforderlich sind, darunter das Veräussern des Anfangsvermögens gegen Vergütung als ausserordentliche und unerlässliche Massnahme oder an Begünstigte; sowie (f) die Teilnahme an der Reorganisation einer Tochtergesellschaft, einschliesslich u.a. am Formwechsel einer solchen Tochtergesellschaft oder an deren Sitzverlegung in eine ausländische Jurisdiktion. Folgende Tätigkeiten der Stiftung gelten als mit ihrem Zweck vereinbar: (a) Grenzüberschreitende Sitzverlegung des Stiftungssitzes in eine ausländische Jurisdiktion, wodurch die Stiftung den Charakter der Stiftung als solchen behält und insbesondere den Willen der Stifter aufrechterhält; (b) Die Benennung einer Familienstiftung oder einer privatnützigen Stiftung, die grundsätzlich denselben Zweck hat wie die Stiftung (?Spiegelstiftung?) als Begünstigte; (c) Die Benennung einer Tochtergesellschaft als Begünstigte; (d) Die Übertragung des Stiftungsvermögens, einschliesslich u.a. des Anfangsvermögens oder eines Teils davon, an die Spiegelstiftung (Dekantierung); sowie (e) Die Übertragung des Stiftungsvermögens, einschliesslich u.a. des Anfangsvermögen oder eines Teils davon, an die Spiegelstiftung, die Begünstigte ist, oder an eine Tochtergesellschaft, die Begünstigte ist, einschliesslich u.a. der Verkauf, die Einbringung, die Schenkung, die Übertragung im Rahmen der Liquidation und/oder die Übertragung aus einem anderen Rechtsgrund. Es gilt als mit dem Zweck der Stiftung vereinbar, wenn die Stiftung Handlungen vornimmt, die keine Zuwendungen an die Begünstigten darstellen, aber indirekt zur Folge haben, dass die Begünstigten Vorteile erlangen. Insbesondere gilt es nach erfolgtem Erwerb der Aktien an BZKH durch die Stiftung als mit dem Zweck der Stiftung vereinbar, wenn die Stiftung ihr Stimmrecht in BZKH in einer Weise ausübt, die dazu führt, dass die BZKH eine Gewinnausschüttung für die von der BZKH ausgegebenen Genussscheine der Begünstigten (einschliesslich die der Spiegelstiftung) tätigt, selbst wenn dies auch zu einer Gewinnausschüttung an Drittpersonen aufgrund von diesen gehaltenen Genussscheinen führen würde.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste Meldungen für KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION
Publikationsnummer: 16883/2025, (1)
KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION, in Vaduz, FL-0002.644.265-1, Eingetragene Stiftung.
Zweck neu:
Zweck der Stiftung ist: (a) Der Hauptzweck der Stiftung ist, den Fortbestand des von den Stiftern bei der Errichtung der Stiftung eingebrachten Vermögens oder des von den Stiftern innerhalb von 5 (fünf) Jahren nach der Stiftungserrichtung eingebrachten Vermögens, insbesondere Unternehmen der Gesellschaften, bei denen die Beteiligungsrechte Gegenstand einer solchen Einbringung waren, wie Vermögen der Familie der Stifter im Interesse ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Begünstigten im weitest möglichen Umfang zu sichern, einschliesslich in der Form von Gewährung bestimmter Zuwendungen an die Begünstigten;
(b) Das Halten und Verwalten von Beteiligungsrechten an Rechtsträgern, an denen sie zu solchen Beteiligungsrechten berechtigt ist, sowie an anderen Rechtsträgern, über die die Stiftung Kontrolle ausübt oder auf die sie einen Massgeblichen Einfluss hat (?Tochtergesellschaften?);
Aufrechterhaltung und Förderung der Entwicklung und Finanzkraft der Tochtergesellschaften;
(c) Das Investieren und Verwalten von anderen Vermögenswerten der Stiftung und den Nettoerlösen (soweit sie nicht zuzuwenden sind);
(d) Das Gewähren von Zuwendungen an Begünstigte, einschliesslich im Wege der Ausschüttung von Gewinnen der Stiftung;
(e) Das Abschliessen von sämtlichen Rechtsgeschäften/das Führen sämtlicher Geschäfte, die der Verwirklichung des Zwecks der Stiftung sowie des Willens der Stifter dienen oder in diesem Zusammenhang erforderlich sind, darunter das Veräussern des Anfangsvermögens gegen Vergütung als ausserordentliche und unerlässliche Massnahme oder an Begünstigte;
sowie (f) die Teilnahme an der Reorganisation einer Tochtergesellschaft, einschliesslich u.a. am Formwechsel einer solchen Tochtergesellschaft oder an deren Sitzverlegung in eine ausländische Jurisdiktion.
Folgende Tätigkeiten der Stiftung gelten als mit ihrem Zweck vereinbar:
(a) Grenzüberschreitende Sitzverlegung des Stiftungssitzes in eine ausländische Jurisdiktion, wodurch die Stiftung den Charakter der Stiftung als solchen behält und insbesondere den Willen der Stifter aufrechterhält;
(b) Die Benennung einer Familienstiftung oder einer privatnützigen Stiftung, die grundsätzlich denselben Zweck hat wie die Stiftung (?Spiegelstiftung?) als Begünstigte;
(c) Die Benennung einer Tochtergesellschaft als Begünstigte;
(d) Die Übertragung des Stiftungsvermögens, einschliesslich u.a. des Anfangsvermögens oder eines Teils davon, an die Spiegelstiftung (Dekantierung);
sowie (e) Die Übertragung des Stiftungsvermögens, einschliesslich u.a. des Anfangsvermögen oder eines Teils davon, an die Spiegelstiftung, die Begünstigte ist, oder an eine Tochtergesellschaft, die Begünstigte ist, einschliesslich u.a. der Verkauf, die Einbringung, die Schenkung, die Übertragung im Rahmen der Liquidation und/oder die Übertragung aus einem anderen Rechtsgrund. Es gilt als mit dem Zweck der Stiftung vereinbar, wenn die Stiftung Handlungen vornimmt, die keine Zuwendungen an die Begünstigten darstellen, aber indirekt zur Folge haben, dass die Begünstigten Vorteile erlangen. Insbesondere gilt es nach erfolgtem Erwerb der Aktien an BZKH durch die Stiftung als mit dem Zweck der Stiftung vereinbar, wenn die Stiftung ihr Stimmrecht in BZKH in einer Weise ausübt, die dazu führt, dass die BZKH eine Gewinnausschüttung für die von der BZKH ausgegebenen Genussscheine der Begünstigten (einschliesslich die der Spiegelstiftung) tätigt, selbst wenn dies auch zu einer Gewinnausschüttung an Drittpersonen aufgrund von diesen gehaltenen Genussscheinen führen würde. Neufassung der Statuten lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 20.11.2025.
Publikationsnummer: 2560/2025, (1)
KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION, in Vaduz, FL-0002.644.265-1, Eingetragene Stiftung.
Repräsentanz/Zustelladresse neu:
Marktgass 8, 9490 Vaduz.
Publikationsnummer: 19984/2024, (1)
KOMOROWSKI AND FAMILY FOUNDATION, in Vaduz, FL-0002.644.265-1, Eingetragene Stiftung. Neufassung der Statuten lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 21.11.2024.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.