• K&K Stiftung

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    Handelsregister-Nr.: FL-0002.736.445-5
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    8 Monate

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0
    c/o First Family Advisors Trust reg.
    Wuhrstrasse 6
    9490 Vaduz
    Nachbarschaft

    Über K&K Stiftung

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: oera.li

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck

    1. Zweck der Stiftung ist: a) die Sicherung der Versorgung der Begünstigten aus den Erträgnissen und - entsprechend den Bestimmungen der gegenständlichen Urkunde sowie einer allfälligen Zusatzurkunde - auch aus der Substanz des Stiftungsvermögens, durch Nutzung, Verwaltung und Verwertung des der Stiftung gewidmeten Vermögens, sowie die langfristige Erhaltung und Förderung der Unternehmen, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. b) Ist kein Begünstigter iSd. § 8 mehr vorhanden, ändert sich der Stiftungszweck, sodass er ab diesem Zeitpunkt in der Unterstützung mildtätiger, gemeinnütziger und sozialer Projekte durch finanzielle und sonstige Zuwendungen besteht. 2. Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Bei der Vermögensverwaltung ist besonders auf Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf von flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung Bedacht zu nehmen. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat/Investmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 3. Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einer anderen Stiftung, eines Trusts oder einer ähnlichen Vermögensmasse nach dem Recht von Liechtenstein oder einer anderen Rechtsordnung verfolgt werden. Diese Massnahme bedarf der Zustimmung des Erststifters, nach Ableben sowie bei Geschäftsunfähigkeit des Erststifters der Zustimmung der Zweit- und Drittstifter, solange diese in der Lage sind, im Sinne von § 4 Ziff. 4. dieses Recht wahrzunehmen. Zu Lebzeiten der Zweit- und Drittstifter üben diese ihr Recht einstimmig aus. Bei Ableben oder Geschäfts- bzw. Handlungsunfähigkeit eines Zweit- oder Drittstifters, übt der jeweils noch lebende sowie Geschäfts- und Handlungsfähige Zweit- oder Drittstifter sämtliche Rechte alleine aus. Nach Ableben des Zweit- und Drittstifters bedarf dies der einstimmigen Zustimmung des Beirats, bzw. wenn kein Beirat eingerichtet wurde oder keiner mehr besteht der Zustimmung der ADONARD Beteiligungs GmbH. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. 4. Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden. 5. Die Stiftung kann demnach an der Errichtung von weiteren (Sub-) Stiftungen oder ähnlicher Einrichtungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck als Mitstifter oder Stifter oder Settlor mitwirken und Teile des Vermögens der Stiftung auf die miterrichtete Stiftung oder ähnliche Einrichtung übertragen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass mit dem der Stiftung verbleibenden Vermögen berechtigte Ansprüche von Dritten an die Stiftung, und der Zweck der Stiftung erfüllt werden können.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: oera.li

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste Meldungen für K&K Stiftung

    Handelsregister Liechtenstein 250129/2025 - 29.01.2025
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: 1897/2025, (1)

    K&K Stiftung, in Vaduz, FL-0002.736.445-5, c/o First Family Advisors Trust reg., Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).

    Errichtungsdatum:
    18.12.2024.

    Zweck:
    1.

    Zweck der Stiftung ist:
    a) die Sicherung der Versorgung der Begünstigten aus den Erträgnissen und - entsprechend den Bestimmungen der gegenständlichen Urkunde sowie einer allfälligen Zusatzurkunde - auch aus der Substanz des Stiftungsvermögens, durch Nutzung, Verwaltung und Verwertung des der Stiftung gewidmeten Vermögens, sowie die langfristige Erhaltung und Förderung der Unternehmen, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. b) Ist kein Begünstigter iSd. § 8 mehr vorhanden, ändert sich der Stiftungszweck, sodass er ab diesem Zeitpunkt in der Unterstützung mildtätiger, gemeinnütziger und sozialer Projekte durch finanzielle und sonstige Zuwendungen besteht. 2. Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Bei der Vermögensverwaltung ist besonders auf Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf von flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung Bedacht zu nehmen. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat/Investmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 3. Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einer anderen Stiftung, eines Trusts oder einer ähnlichen Vermögensmasse nach dem Recht von Liechtenstein oder einer anderen Rechtsordnung verfolgt werden. Diese Massnahme bedarf der Zustimmung des Erststifters, nach Ableben sowie bei Geschäftsunfähigkeit des Erststifters der Zustimmung der Zweit- und Drittstifter, solange diese in der Lage sind, im Sinne von § 4 Ziff. 4. dieses Recht wahrzunehmen. Zu Lebzeiten der Zweit- und Drittstifter üben diese ihr Recht einstimmig aus. Bei Ableben oder Geschäfts- bzw. Handlungsunfähigkeit eines Zweit- oder Drittstifters, übt der jeweils noch lebende sowie Geschäfts- und Handlungsfähige Zweit- oder Drittstifter sämtliche Rechte alleine aus. Nach Ableben des Zweit- und Drittstifters bedarf dies der einstimmigen Zustimmung des Beirats, bzw. wenn kein Beirat eingerichtet wurde oder keiner mehr besteht der Zustimmung der ADONARD Beteiligungs GmbH. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. 4. Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden. 5. Die Stiftung kann demnach an der Errichtung von weiteren (Sub-) Stiftungen oder ähnlicher Einrichtungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck als Mitstifter oder Stifter oder Settlor mitwirken und Teile des Vermögens der Stiftung auf die miterrichtete Stiftung oder ähnliche Einrichtung übertragen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass mit dem der Stiftung verbleibenden Vermögen berechtigte Ansprüche von Dritten an die Stiftung, und der Zweck der Stiftung erfüllt werden können. . EUR 150'000.00.

    Organisation:
    Organisation: Stiftungsrat bestehend aus zwei bis fünf Mitgliedern, Revisionsstelle;
    Beirat (fakultativ).

    Anmerkung:
    Freiwillige Revisionsstelle.

    Angaben zur Verwaltung:
    Kaufmann, Mag.iur. Stephan, StA: Österreich, 6850 Dornbirn, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Semmernegg, Dr. Franz, StA: Österreich, 2522 Oberwaltersdorf, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    BDO (Liechtenstein) AG, 9490 Vaduz, Revisionsstelle.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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