• Kindertagesstätte zmitts-dRhy

    BL
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-280.6.014.931-3
    Branche: Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Kindertagesstätte zmitts-dRhy

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen

    Firmenzweck

    Der Verein führt eine Kindertagesstätte. Er kann pädagogische Aus- und Weiterbildungen anbieten und durchführen. Er kann Immobilien erwerben und veräussern. Er orientiert sich am ganzheitlichen Menschenbild und in der pädagogischen Ausrichtung, Umsetzung auch an der Anthroposophie. Er ist konfessionell, politisch neutral und arbeitet gemeinnützig und ideell. Er kann mit weiteren Vereinen/Institutionen partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Kindertagesstätte zmitts-dRhy

    SHAB 230517/2023 - 17.05.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005748529, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    Kindertagesstätte zmitts-dRhy, in Birsfelden, CHE-228.566.249, Verein (SHAB Nr. 125 vom 01.07.2020, Publ. 1004925432). Der Verein wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil dieser keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 221116/2022 - 16.11.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007443, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 16.11.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 14.11.2022, 15.11.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim Aufforderung nach Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Kindertagesstätte zmitts-dRhy

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Kindertagesstätte zmitts-dRhy CHE-228.566.249 Rheinstrasse 4 4127 Birsfelden Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 OR (dreifacher Rechnungsruf): Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 16.12.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13,
  • Arlesheim

  • SHAB 221115/2022 - 15.11.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007433, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 15.11.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 14.11.2022, 16.11.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim Aufforderung nach Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Kindertagesstätte zmitts-dRhy

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Kindertagesstätte zmitts-dRhy CHE-228.566.249 Rheinstrasse 4 4127 Birsfelden Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 OR (dreifacher Rechnungsruf): Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 16.12.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13,
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