• KFB AG

    TG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-440.3.027.656-3
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu KFB AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Firmendossier als PDF

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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck

    Handel mit Baumaterialen und Baustoffen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Keller Fensterbau AG
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: KFB AG

    SHAB 200213/2020 - 13.02.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004829723, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)

    KFB AG, in Münchwilen (TG), CHE-448.595.203, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 206 vom 24.10.2019, Publ. 1004744484). Die Gesellschaft wird im Sinne von Art. 155 Abs. 3 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 191024/2019 - 24.10.2019
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1004744484, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)

    KFB AG, in Münchwilen (TG), CHE-448.595.203, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 253 vom 29.12.2016, S.0, Publ. 3254805).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Voser, René Kurt, von Neuenhof, in Killwangen, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

    SHAB 190816/2019 - 16.08.2019
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH04-0000000378, Handelsregister-Amt Thurgau

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV Publikationsdatum: SHAB - 16.08.2019 Meldungsnummer: Kanton: TG Publizierende Stelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 65, 8500 Frauenfeld Aufforderung nach Art. 155 HRegV, KFB AG

  • Veröffentlichung KFB AG CHE-448.595.203 Murgtalstrasse 12 9542 Münchwilen TG Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht,
    so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR). Frist: 30 Tage
    Ablauf der Frist: 15.09.2019

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