Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Keller Stefan Unternehmensberatung
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
16.01.2012
Löschung im Handelsregister
03.04.2025
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Luzern
Handelsregisteramt
LU
Handelsregister-Nummer
CH-100.1.794.014-7
UID/MWST
CHE-458.697.704
Branche
Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen
Firmenzweck
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Keller Stefan Unternehmensberatung
Publikationsnummer: HR03-1006299131, Handelsregister-Amt Luzern, (100)
Keller Stefan Unternehmensberatung, in Luzern, CHE-458.697.704, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 13 vom 19.01.2012, S.0, Publ. 6511208). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.
Publikationsnummer: BH07-0000005003, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 19.02.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Keller Stefan Unternehmensberatung Betroffene Organisation: Keller Stefan Unternehmensberatung CHE-458.697.704 Grendelstrasse 15
- Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.
- Mit Publikation im SHAB vom 18.12.2024 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.
- Die Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung: Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
- Das Einzelunternehmen Keller Stefan Unternehmensberatung mit Sitz in Luzern (CHE458.697.704), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
- Es werden keine Gebühren erhoben.
- Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14
- Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
- Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 21.03.2025
Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, - Luzern
Publikationsnummer: BH00-0000016063, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 18.12.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Handelsregister Luzern Betroffene Organisation: Handelsregister Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 17.01.2025 Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Einzelunternehmen: - CA MALER CARLOS, in Ebikon (CHE-197.646.732)
- Keller Stefan Unternehmensberatung, in Luzern (CHE-458.697.704)