• Kausaban GmbH

    SG
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    Handelsregister-Nr.: CH-320.4.084.594-1
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    5 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Kausaban GmbH

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

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    Über Kausaban GmbH

    • Kausaban GmbH ist in der Branche «Handel (sonstiges)» tätig und ist aktuell aktiv. Der Sitz ist in Lichtensteig.
    • Es sind 2 aktive Personen im Management eingetragen.
    • Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 30.08.2023 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Im Handelsregister ist die Firma Kausaban GmbH unter UID CHE-223.580.271 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Produktion und Handel von nachwachsenden Rohstoffen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, in denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind. Sie kann weiter Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Kausaban GmbH

    SHAB 230830/2023 - 30.08.2023
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1005826909, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    Kausaban GmbH, in Lichtensteig, CHE-223.580.271, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 123 vom 28.06.2018, S.0, Publ. 4321693). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV veranlasste und im SHAB mit Meldungsnummer BH00-0000010617 publizierte Aufforderung haben sich keine weiteren Betroffenen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit ist damit abgeschlossen. Sie kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung jedoch noch nicht gelöscht werden.

    SHAB 230406/2023 - 06.04.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000010617, Handelsregister-Amt St. Gallen

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 06.04.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Aufforderung nach weiteren Artikeln, Kausaban GmbH Betroffene Organisation: Kausaban GmbH CHE-223.580.271 Schleusenstrasse 3

  • Lichtensteig Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an ""weitere Betroffene"" Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die ""weiteren Betroffenen"", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 06.05.2023
    Kontaktstelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27,
  • St. Gallen "

  • SHAB 230222/2023 - 22.02.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000010104, Handelsregister-Amt St. Gallen

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 22.02.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Aufforderung nach weiteren Artikeln, Kausaban GmbH Betroffene Organisation: Kausaban GmbH CHE-223.580.271 Schleusenstrasse 3

  • Lichtensteig Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine einmalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem ""weitere Betroffene"", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der Publikation der Aufforderung an ""weitere Betroffene"" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 24.03.2023
    Kontaktstelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27,
  • St. Gallen "

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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