• Kaspar Bänziger AG in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.3.025.750-5
    Branche: Handel (Bekleidung)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Kaspar Bänziger AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (Bekleidung)

    Firmenzweck

    Handel mit Artikeln in der Modebranche, insbesondere mit Luxusartikeln im Bereich Accessoires und Lifestyle-Artikeln sowie Handel mit Gütern aller Art; kann Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften grünen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Kaspar Bänziger SA en liquidation
    • Kaspar Bänziger Inc ub liquidation
    • Kaspar Bänziger SA
    • Kaspar Bänziger AG
    • Kaspar Bänziger Inc
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Kaspar Bänziger AG in Liquidation

    SHAB 201215/2020 - 15.12.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005048074, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Kaspar Bänziger AG in Liquidation, in Aarau, CHE-111.968.573, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 43 vom 03.03.2020, Publ. 1004843601). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Aarau vom 07.12.2020 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 201211/2020 - 11.12.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000014268, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 11.12.2020 Zusätzliche Publikationen: KABAG 11.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden Schluss des Konkursverfahrens Kaspar Bänziger AG Schuldner: Kaspar Bänziger AG c/o CTA Immobilien AG, Tellistrasse 55, 5000 Aarau Schweiz Datum des Schlusses: 07.12.2020 Rechtliche Hinweise
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Bemerkungen:
    kj

    SHAB 200925/2020 - 25.09.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000014714, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 25.09.2020 Zusätzliche Publikationen: KABAG 25.09.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden Kollokationsplan und Inventar Kaspar Bänziger AG Schuldner: Kaspar Bänziger AG Tellistrasse 55, 5000 Aarau Schweiz Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 15.10.2020 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 05.10.2020 Auflagestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau Gemeindehaus 5036 Oberentfelden Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der
    Auflagefrist beim Bezirksgericht Aarau, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen,
    ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./kj

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