• JM Automobile GmbH

    SG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.4.076.290-6
    Branche: Automobilhandel

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu JM Automobile GmbH

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Automobilhandel

    Firmenzweck

    Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugersatzteilen und Fahrzeugzubehör aller Art, Erbringung von Dienstleistungen aller Art in diesem Bereich, insbesondere Fahrzeugreparaturen und Serviceleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, halten, belasten und veräussern.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: JM Automobile GmbH

    SHAB 190617/2019 - 17.06.2019
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004652673, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    JM Automobile GmbH, in Häggenschwil, CHE-362.218.331, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 229 vom 25.11.2015, S.0, Publ. 2501281). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 190509/2019 - 09.05.2019
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH06-0000001174, Handelsregister-Amt St. Gallen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Publikationsdatum: SHAB - 09.05.2019 Meldungsnummer: Kanton: SG Publizierende Stelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV, JM Automobile GmbH

  • Veröffentlichung JM Automobile GmbH CHE-362.218.331 Bahnhofstrasse 5 9308 Lömmenschwil Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb der angegebenen Frist der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, wird die Gesellschaft von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregister die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls über-
    weist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR). Frist: 30 Tage
    Ablauf der Frist: 10.06.2019

  • SHAB 190508/2019 - 08.05.2019
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH06-0000001171, Handelsregister-Amt St. Gallen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Publikationsdatum: SHAB - 08.05.2019 Meldungsnummer: Kanton: SG Publizierende Stelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV, JM Automobile GmbH

  • Veröffentlichung JM Automobile GmbH CHE-362.218.331 Bahnhofstrasse 5 9308 Lömmenschwil Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb der angegebenen Frist der Anmeldestelle schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, wird die Gesellschaft von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregister die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls über-
    weist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR). Frist: 30 Tage
    Ablauf der Frist: 10.06.2019

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