Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Jheeco E-Drive AG
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
05.12.2019
Löschung im Handelsregister
20.09.2021
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
St. Gallen
Handelsregisteramt
SG
Handelsregister-Nummer
CH-320.3.087.826-9
UID/MWST
CHE-252.904.743
Branche
Herstellung Karosserien, Anhängern und Zubehör
Firmenzweck
Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung, Herstellung, der Vertrieb und Handel von elektromechanischen, elektrischen und elektronischen Produkten, Bauteilen und Systemkomponenten für Fahrzeuge aller Art und die damit zusammenhängende Beratung und Unterstützung in- und ausländischer Unternehmen sowie die Erbringung von Beratungs- und Administrationsdienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann kommerzielle, finanzielle oder andere Aktivitäten durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft in Verbindung stehen. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zugunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten durchzuführen und Darlehen an Aktionäre, Konzerngesellschaften oder Dritte zu gewähren oder Sicherheiten für deren Verbindlichkeiten zu bestellen. Die Gesellschaft kann Schulden aufnehmen, Schuldverschreibungen oder Anleihen ausgeben und ihr Vermögen als Sicherheit anbieten.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Jheeco E-Drive AG
Publikationsnummer: HR03-1005294685, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)
Jheeco E-Drive AG, in St. Gallen, CHE-252.904.743, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 239 vom 10.12.2019, Publ. 1004779509). Mit Beschluss der Generalversammlung vom 01.09.2020 hat die Gesellschaft ihren Sitz gemäss Vorschriften des IPRG verlegt und sich dem Recht des Fürstentums Liechtenstein unterstellt. Die Gesellschaft ist als Aktiengesellschaft unter der Firma Jheeco E-Drive AG mit Sitz in Eschen (LI) im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein registriert. Gemäss Bericht des zugelassenen Revisionsexperten vom 30.11.2020 sind die Vorkehrungen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger erfüllt. Die Gesellschaft wird im Handelsregister des Kantons St. Gallen gelöscht.
Publikationsnummer: SR04-0000000301, Handelsregister-Amt St. Gallen
Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe Unterrubrik: Schuldenruf infolge Sitzverlegung ins Ausland Publikationsdatum: SHAB 06.10.2020, Mehrfache Veröffentlichung: 02.10.2020, 05.10.2020 Meldungsnummer: Im Auftrag von: Jheeco E-Drive AG Sitzverlegung der Gesellschaft ins Ausland Jheeco EDrive AG
Sicherstellung ihrer Forderungen verlangen. Verlangen Gläubiger die Sicherstellung, so erfolgt diese erst nach Ablauf der vorerwähnten Zweimonatsfrist, sofern bis dahin nicht
ohnehin die Forderung durch Erfüllung getilgt wird.
Publikationsnummer: SR04-0000000299, Handelsregister-Amt St. Gallen
Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe Unterrubrik: Schuldenruf infolge Sitzverlegung ins Ausland Publikationsdatum: SHAB 05.10.2020, Mehrfache Veröffentlichung: 02.10.2020, 06.10.2020 Meldungsnummer: Im Auftrag von: Jheeco E-Drive AG Sitzverlegung der Gesellschaft ins Ausland Jheeco EDrive AG
Sicherstellung ihrer Forderungen verlangen. Verlangen Gläubiger die Sicherstellung, so erfolgt diese erst nach Ablauf der vorerwähnten Zweimonatsfrist, sofern bis dahin nicht
ohnehin die Forderung durch Erfüllung getilgt wird.