• JENNY WERNER

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.1.004.550-2
    Branche: Treuhändische Dienstleistungen

    Eingetragen seit

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu JENNY WERNER

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Treuhändische Dienstleistungen

    Firmenzweck

    Versicherungs-, Vermögens- und Steuerberatung

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Neueste SHAB-Meldungen: JENNY WERNER

    SHAB 220502/2022 - 02.05.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005462622, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    JENNY WERNER, in Zug, CHE-105.405.830, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 251 vom 24.12.1999, S.8741). Die Firma ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

    SHAB 220318/2022 - 18.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000006340, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 18.03.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 16.03.2022, 17.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung von Einzelunternehmen, JENNY WERNER

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: JENNY WERNER CHE-105.405.830 Baarerstrasse 38 6301 Zug Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.04.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach
  • Zug

  • SHAB 220317/2022 - 17.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000006322, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 17.03.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 16.03.2022, 18.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung von Einzelunternehmen, JENNY WERNER

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: JENNY WERNER CHE-105.405.830 Baarerstrasse 38 6301 Zug Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.04.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach
  • Zug

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