• ITEX GmbH in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-440.4.026.944-4
    Branche: Handel (sonstiges)

    Eingetragen seit

    12 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu ITEX GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über ITEX GmbH in Liquidation

    • ITEX GmbH in Liquidation aus Adliswil ist im Bereich «Handel (sonstiges)» tätig und in Liquidation.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Im Handelsregister eingetragen wurde die Firma am 08.02.2013.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 03.06.2024. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-369.731.983.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck

    Projekt Management, Exportfinanzierungen, Handel, Import und Export von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann, im Inland und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Gesellschaften und Unternehmen gründen oder sich an solchen beteiligen, sowie Grundeigentum im Ausland erwerben, überbauen, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • ITEX GmbH
    • Steffen Import Export GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: ITEX GmbH in Liquidation

    SHAB 03.06.2024
    Kategorien: Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006045906, Handelsregister-Amt Zürich

    ITEX GmbH, in Adliswil, CHE-369.731.983, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 13 vom 19.01.2024, Publ. 1005938507).

    Firma neu:
    ITEX GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 06.05.2024 hat das Bezirksgericht Horgen die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SHAB 240510/2024 - 10.05.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003801, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 10.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 10.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid gegen ITEX GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: ITEX GmbH CHE-369.731.983 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Adliswil Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Thalwil wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. ... 4. ... 5. ...
    3. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen Geschäftsnummer: EO240006-F Entscheiddatum: 06.05.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO) Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen,

    Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Bemerkungen:
    Der Entscheid kann bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen werden.

  • SHAB 240322/2024 - 22.03.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003641, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 22.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 22.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid gegen ITEX GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: ITEX GmbH CHE-369.731.983 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Adliswil Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche gegen die Vorbringen des Handelsregisteramtes sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen.
    2. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesellschaft folgende Unterlagen dem Gericht einreicht: a) die Bestätigung bzw. Anmeldung einer Vertretung, die die Wohnsitzanforderungen von Art. 814 Abs. 3 OR erfüllt, sowie b) die Anmeldung des neuen Rechtsdomizils, original unterzeichnet durch ein für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigtes Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans, sowie c) die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhaltererklärung. Falls die neue Adresse in einer anderen politischen Gemeinde liegt (siehe 2.b) und 2.c)), so müssen auch die öffentliche Urkunde über den Statutenänderungsbeschluss und ein Exemplar der neuen Statuten eingereicht werden.
    3. Bei Säumnis, ungenügendem Nachweis oder unbehilflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Liquidation der Gesellschaft nach den Konkursregeln angeordnet werden (Art. 939 Abs. 2 i.V.m. Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR).
    4. Schriftliche Mitteilung ... Geschäftsnummer: EO240006-F Entscheiddatum: 21.03.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen,

    Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Bemerkungen:
    Der Entscheid kann bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen werden.

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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