• IsoTech AD GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.448.791-2
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Eingetragen seit

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu IsoTech AD GmbH in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Isolationsarbeiten, Gips- und Verputzarbeiten jeglicher Art, sowie damit verwandte Geschäftsbereiche. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaftenn im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • IsoTech AD GmbH
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: IsoTech AD GmbH in Liquidation

    SHAB 250528/2025 - 28.05.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006343476, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    IsoTech AD GmbH in Liquidation, in Zeihen, CHE-290.694.788, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 89 vom 09.05.2023, Publ. 1005741974). Nachdem gegen die Löschung kein begründeter Einspruch erhoben wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 159a Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 31.03.2023
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1005714607, Handelsregister-Amt Aargau

    IsoTech AD GmbH, in Zeihen, CHE-290.694.788, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 33 vom 17.02.2021, Publ. 1005103453).

    Firma neu:
    IsoTech AD GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Laufenburg vom 02.03.2023 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 02.03.2023, 09.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 230303/2023 - 03.03.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000002652, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 03.03.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 03.09.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg Gerichtlicher Entscheid gegen IsoTech AD GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: IsoTech AD GmbH CHE-290.694.788 Dorfstrasse 4

  • Zeihen Angaben zum gerichtlichen Entscheid: 1. Die betroffene Gesellschaft wird mit Wirkung ab 2. März 2023, 09.00 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der betroffenen Gesellschaft auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Geschäftsnummer: SZ.2022.46 Entscheiddatum: 02.03.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Präsidium des Zivilgerichts Ergänzende rechtliche Hinweise: Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 13.03.2023
    Kontaktstelle: Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85,
  • Laufenburg

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