Auskünfte zu Interlux GmbH in Liquidation
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Über Interlux GmbH in Liquidation
- Interlux GmbH in Liquidation aus Sirnach ist im Bereich «Handel (Maschinen)» tätig und in Liquidation.
- Die Firma wurde am 28.09.2015 in das Handelsregister eingetragen.
- Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 28.11.2025. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
- Die gemeldete UID lautet CHE-435.589.989.
- Autohaus Gloten GmbH, René Stäheli GmbH haben die gleiche Adresse wie Interlux GmbH in Liquidation.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
28.09.2015
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Sirnach
Handelsregisteramt
TG
Handelsregister-Nummer
CH-440.4.029.948-6
UID/MWST
CHE-435.589.989
Branche
Handel (Maschinen)
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Lichtkuppeln und Zubehör sowie der Erbringung von Beratungsdienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Interlux GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Interlux GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: KK03-0000069750, Handelsregister-Amt Thurgau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 28.11.2025 Zusätzliche Publikationen: KABTG 28.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 28.11.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 69, 8500 Frauenfeld Einstellung des Konkursverfahrens Interlux GmbH Schuldner: Interlux GmbH CHE-435.589.989 Lenzbüelstrasse 6
Kontaktstelle: Konkursamt des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 69
Publikationsnummer: HR02-1006492874, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
Interlux GmbH in Liquidation, in Sirnach, CHE-435.589.989, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 222 vom 17.11.2025, Publ. 1006486528). Mit Entscheid des Bezirksgerichts Münchwilen vom 18.11.2025 wurde über die bereits aufgelöste Gesellschaft der Konkurs eröffnet und mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: UV02-0000005579, Handelsregister-Amt Thurgau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 19.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 19.07.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Münchwilen, Wilerstrasse 2, 9542 Münchwilen TG Gerichtlicher Entscheid Interlux GmbH in Liquidation Klagende Partei: Interlux GmbH in Liquidation CHE-435.589.989 Lenzbüelstrasse 6
- Über die Interlux GmbH, Lenzbüelstrasse 6, 8370 Sirnach, wird per 18. November 2025, 10:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Die am 9. Oktober 2025 eröffnete Liquidation der Interlux GmbH nach den Vorschriften über den Konkurs im Sinne von Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR wird als Konkursverfahren weitergeführt.
- Das Konkursverfahren über die Interlux GmbH wird mangels Aktiven eingestellt und das Konkursamt wird angewiesen, nach Art. 230 Abs. 2 SchKG zu verfahren.
- Sofern und soweit ein Gläubiger innert einer Frist von 10 Tagen nach der Publikation auf die Durchführung des summarischen Verfahrens besteht und für die Kosten desselben den Vorschuss von CHF 5'500.00 geleistet hat, wird das summarische Verfahren angeordnet.
- Es wird auf die Erhebung einer Verfahrensgebühr verzichtet.
- Schriftliche Mitteilung Münchwilen, 18. November 2025 Bezirksgericht Münchwilen Z7.2025.385 Geschäftsnummer: Z7.2025.385 Entscheiddatum: 18.11.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Münchwilen Ergänzende rechtliche Hinweise: Dieser Entscheid wird gestützt auf Art. 239 Abs. 1 ZPO ohne Begründung eröffnet. Die Parteien sind berechtigt, innert 10 Tagen seit Zustellung beim Bezirksgericht Münchwilen, Wilerstrasse 2, 9542 Münchwilen, eine schriftliche Begründung zu verlangen. Die Fristen stehen in diesem Verfahren während der Gerichtsferien nicht still. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Rechtsmittelfrist mit Zustellung des begründeten Entscheids zu laufen. Dieser Entscheid erwächst mit seiner Zustellung in Rechtskraft und ist sofort vollstreckbar.
Kontaktstelle: Bezirksgericht Münchwilen, Wilerstrasse 2,
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.