• Interlog AG in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-290.3.002.755-4
    Branche: Sonstige Dienstleistungen Verkehr

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Interlog AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Dienstleistungen Verkehr

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Dienstleistungen für den Bereich Logistik sowie Handel mit Waren aller Art; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (3)
    Name Ort Seit Bis
    Mahrer Treuhand AG
    Möhlin 27.05.2010 23.10.2019
    A + B Revisions AG
    Winterthur 17.01.2006 22.10.2007
    Eisele & Partner Treuhand AG
    Winterthur <2004 16.01.2006

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Interlog AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Interlog AG in Liquidation

    SHAB 191024/2019 - 24.10.2019
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004744472, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Interlog AG in Liquidation, in Kaiseraugst, CHE-101.944.559, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 214 vom 05.11.2018, Publ. 1004490884). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Rheinfelden vom 14.10.2019 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 190816/2019 - 16.08.2019
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000006872, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABAG - 16.08.2019 Meldungsnummer: Kanton: AG Publizierende Stelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Rheinfelden, Hauptstrasse 8,

  • Brugg AG Kollokationsplan und Inventar Interlog AG Schuldner: Interlog AG Rinaustrasse 284, 4303 Kaiseraugst Schweiz Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert
  • Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 05.09.2019 Bemerkungen: Nachtrag zum Kollokationsplan infolge Zulassung einer weiteren Forderung über CHF 652'428.06 in der 3. Klasse.
    Klagen auf Anfechtung des Nachtrages sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Rheinfelden anhängig zu machen, ansonsten der Nachtrag als anerkannt
    betrachtet wird./am

  • SHAB 190524/2019 - 24.05.2019
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000005210, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABAG - 24.05.2019 Meldungsnummer: Kanton: AG Publizierende Stelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Rheinfelden, Hauptstrasse 8,

  • Brugg AG Kollokationsplan und Inventar Interlog AG Schuldner: Interlog AG Rinaustrasse 284, 4303 Kaiseraugst Schweiz Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert
  • Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 13.06.2019 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 03.06.2019 Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20
    Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Rheinfelden, Beschwerden innert 10 Tagen beim Gerichtspräsidium Rheinfelden anhängig zu machen, ansonsten Plan und
    Inventar als anerkannt betrachtet werden./am

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