Auskünfte zu Inopo GmbH
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Über Inopo GmbH
- Inopo GmbH hat den Sitz in Kaiserstuhl AG und ist aktiv. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der Branche «Handel (sonstiges)» tätig.
- Das Management der Firma Inopo GmbH besteht aus 0 Personen. Gegründet wurde die Firma am 29.08.2016.
- Am 10.07.2025 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Im Handelsregister ist die Firma Inopo GmbH unter UID CHE-199.077.822 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
29.08.2016
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Zurzach
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.441.577-0
UID/MWST
CHE-199.077.822
Branche
Handel (sonstiges)
Firmenzweck
Handel mit Waren aller Art; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Inopo GmbH
Publikationsnummer: UV04-0000001588, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 10.07.2025 Öffentlich einsehbar bis: 10.01.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Verfügung vom 9. Juli 2025 (SZ.2025.48) Gerichtsentscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: Inopo GmbH, Rheingasse 3, 5466 Kaiserstuhl AG Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Der Gerichtspräsident verfügt:
- Der Gesellschaft wird eine nicht erstreckbare Nachfrist von 10 Tagen angesetzt, um schriftlich zur mittels Verfügung vom 23. Juni 2025 zugestellten bzw. publizierten Mitteilung des Handelsregisteramts sowie der ihrer Ansicht nach angemessenen Massnahme Stellung zu nehmen (erste Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) am 25. Juni 2025).
- Die Gesellschaft wird darauf hingewiesen, dass - insbesondere im Falle des Ausbleibens einer Stellungnahme - ihre Auflösung angeordnet wird. Zustellung an:
- die Gesellschaft (mittels Publikation; die Eingabe des Handelsregisteramts kann auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden) Bad Zurzach, 9. Juli 2025
Präsidium des Zivilgerichts
Publikationsnummer: UV04-0000001571, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 25.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 25.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Verfügung vom 23. Juni 2025 (SZ.2025.48) Gerichtsentscheid: Betroffenes Amt: Kantonales Handelsregisteramt, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: Inopo GmbH, Rheingasse 3, 5466 Kaiserstuhl Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Der Gerichtspräsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung:
- Mit Eingabe vom 20. Juni 2025 (Postaufgabe) teilte das Handelsregisteramt des Kantons Aargau dem Bezirksgericht gestützt auf Art. 939 Abs. 2 OR mit, dass die Inopo GmbH an einem Organisationsmangel leide. Die Gesellschaft verfüge seit dem Ableben von ?Knapp-Kölle Andreas über keinen eingetragenen Verwaltungsrat mehr. Der Mangel sei auch innert vom Handelsregisteramt angesetzten Frist nicht behoben worden.
- Ein Mangel in der Organisation der Gesellschaft liegt vor, wenn der Gesellschaft ein vorgeschriebenes Organ fehlt oder dieses nicht richtig zusammengesetzt ist, das Aktienbuch bzw. das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen nicht vorschriftsgemäss geführt wird oder die Gesellschaft Inhaberaktien ausgegeben hat, ohne dass sie Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind, sowie wenn die Gesellschaft an ihrem Sitz kein Rechtsdomizil mehr hat (Art. 731b Abs. 1 OR, Art. 819 OR). Nach Mitteilung des Handelsregisteramts gemäss Art. 939 Abs. 2 OR hat das Gericht von Amtes wegen die notwendigen Massnahmen zur Behebung des Mangels in der Organisation der Gesellschaft zu ergreifen. Es kann insbesondere der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist ansetzen, binnen deren der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist, das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen oder die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen (Art. 731b Abs. 1bis OR).
- Das Verfahren kann schriftlich durchgeführt werden (Art. 256 ZPO). Der Gesellschaft ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Art. 253 ZPO). Der Gerichtspräsident verfügt:
- Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Die Mitteilung des Handelsregisteramts des Kantons Aargau samt Beilagen wird der Gesellschaft zugestellt. Der Gesellschaft wird eine Frist von 20 Tagen gesetzt, um schriftlich zur Mitteilung des Handelsregisteramts sowie der ihrer Ansicht nach angemessenen Massnahme Stellung zu nehmen. Bleibt die Eingabe innert der angesetzten Frist aus, wird die Gesellschaft aufgelöst. Zustellung an:
- die Gesellschaft (mittels Publikation, die Eingabe des Handelsregisteramts kann auf der Gerichtskanzlein eingesehen werden). Bezirksgericht Zurzach
Präsidium des Zivilgerichts
Publikationsnummer: BH00-0000017272, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 28.04.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Aargau, REF-22200001-DWA1, 5000 Aarau Aufforderung infolge Organisationsmangel, Handelsregisteramt des Kantons Aargau Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Aargau CHE-113.505.994 Bahnhofplatz 3c
- NovaRiva AG, CHE-108.021.029, in Stein (AG) - BRANIMO AG, CHE-222.320.715, in Baden
- A.S. Kundenmaurer GmbH, CHE-257.479.109, in Möriken-Wildegg