• HyppyHosting AG in Liquidation

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    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-036.3.066.048-7
    Branche: Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen

    Eingetragen seit

    10 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    120'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu HyppyHosting AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über HyppyHosting AG in Liquidation

    • HyppyHosting AG in Liquidation hat den Sitz in Bern und ist in Liquidation. Sie ist eine Aktiengesellschaft und in der Branche «Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen» tätig.
    • Das Management der am 29.01.2016 im Handelsregister eingetragenen Firma HyppyHosting AG in Liquidation besteht aus 0 Personen.
    • Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 10.12.2025 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma HyppyHosting AG in Liquidation lautet CHE-439.489.915.
    • Es sind 4 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: Fercotrade AG, Genossenschaft Berchtolderkeller, IBS Inter-Business Service GmbH.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Informatik-Dienstleistungen, speziell im Bereiche der Hosting- und Cloud-Lösungen, und von Beratungen, Analysen, Entwicklungen, Support, Betrieb und Schulung von IT-Systemen, den Handel und Vertrieb von Waren in diesem Sektor sowie die Planung und Ausführung technischer, elektrischer und elektronischer Installationen. Sie kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • HyppyHosting AG
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: HyppyHosting AG in Liquidation

    SHAB 251210/2025 - 10.12.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000057537, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABBE 10.12.2025 Öffentlich einsehbar bis: 10.12.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Vorläufige Konkursanzeige HyppyHosting AG Schuldner: HyppyHosting AG CHE-439.489.915 Wylerringstrasse 36

  • Bern Datum des Auflösungsentscheids: 01.11.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese
    unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.
    Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

  • SHAB 251203/2025 - 03.12.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1006501291, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    HyppyHosting AG, in Bern, CHE-439.489.915, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 43 vom 01.03.2024, Publ. 1005974719).

    Firma neu:
    HyppyHosting AG in Liquidation.

    Domizil neu:
    Rechtsdomizil eingebüsst. Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 20.10.2025 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 01.11.2025, 24.00 Uhr, gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 251022/2025 - 22.10.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001707, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 22.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.04.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 20.10.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren HyppyHosting AG, kein Rechtsdomizil, letzte gemeldete Adresse: Wylerringstrasse 36,

  • Bern Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin entscheidet:
    1. Die HyppyHosting AG wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
    2. Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die HyppyHosting AG analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
    3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
    4. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - [...] - [...] - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli Die Gerichtssekretärin: Roth Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen.

    Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischer-
    rechtsverkehr.html).

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