• Hofer Malergeschäft

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    Handelsregister-Nr.: CH-280.1.010.910-4
    Branche: Malereibetrieb

    Alter der Firma

    17 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

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    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Hofer Malergeschäft

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

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    Über Hofer Malergeschäft

    • Hofer Malergeschäft ist in der Branche «Malereibetrieb» tätig und ist aktuell aktiv. Der Sitz ist in Lauwil.
    • Das Management der Firma Hofer Malergeschäft besteht aus 0 Personen. Gegründet wurde die Firma am 25.07.2007.
    • Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 21.06.2022. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die im Handelsregister BL eingetragene UID lautet CHE-113.748.574.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Malereibetrieb

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Betrieb eines Malergeschäftes.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Hofer Malergeschäft

    SHAB 220621/2022 - 21.06.2022
    Kategorien: Widerruf Löschung, Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1005500563, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    Hofer Malergeschäft, in Füllinsdorf, CHE-113.748.574, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 88 vom 06.05.2022, Publ. 1005467189).

    Sitz neu:
    Lauwil.

    Domizil neu:
    Deixweg 9, 4426 Lauwil. Das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost hat in Gutheissung des Wiedereintragungsgesuchs mit Urteil vom 14.06.2022 die Wiedereintragung des am 03.05.2022 gelöschten Einzelunternehmens unter neuem Sitz und Domizil verfügt. [gestrichen: Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 HRegV i.V.m. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.]

    SHAB 220506/2022 - 06.05.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005467189, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    Hofer Malergeschäft, in Füllinsdorf, CHE-113.748.574, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 95 vom 21.05.2013, S.0, Publ. 7193890). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 HRegV i.V.m. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 220315/2022 - 15.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002964, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 15.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim Verfügung nach Art. 153 HRegV, Hofer Malergeschäft Betroffene Organisation: Hofer Malergeschäft CHE-113.748.574 Nebengasse 4

  • Füllinsdorf Ausgangslage:
    1. Das aufgeführte Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht mehr erreichbar.
    2. Mit unzustellbarem Einschreiben vom 11.08.2021 und mit Publikationen im SHAB vom 24.01.2022 ist das Einzelunternehmen aufgefordert worden, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden.
    3. Die Frist ist unbenutzt abgelaufen. Verfügung:
      1. Das aufgeführte Einzelunternehmen wird unter Streichung des Rechtsdomizils von Amtes wegen gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.
      4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofstrasse 16, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft Domplatz 13
      5. Arlesheim Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 14.04.2022

      Kontaktstelle: Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft Bahnhofstrasse 16
    4. Liestal

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