• Hiti Gartenbau GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.045.900-4
    Branche: Garten- und Landschaftsbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Hiti Gartenbau GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Garten- und Landschaftsbau

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    Die Gesellschaft bezweckt Gartenbau, Gartenunterhalt und Strassenbau. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Hiti Gartenbau GmbH
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Hiti Gartenbau GmbH in Liquidation

    SHAB 231123/2023 - 23.11.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005891793, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Hiti Gartenbau GmbH in Liquidation, in Dübendorf, CHE-297.450.968, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 122 vom 27.06.2023, Publ. 1005778611). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Uster vom 16.11.2023 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 231121/2023 - 21.11.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000032871, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 21.11.2023 Öffentlich einsehbar bis: 21.11.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf Schluss des Konkursverfahrens Hiti Gartenbau GmbH in Liquidation Schuldner: Hiti Gartenbau GmbH in Liquidation CHE-297.450.968 Marktgasse 2

  • Dübendorf
    Datum des Schlusses: 16.11.2023 Rechtliche Hinweise:
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

  • SHAB 230922/2023 - 22.09.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000036630, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 22.09.2023 Öffentlich einsehbar bis: 22.09.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf Kollokationsplan und Inventar Hiti Gartenbau GmbH in Liquidation Schuldner: Hiti Gartenbau GmbH in Liquidation CHE-297.450.968 Marktgasse 2

  • Dübendorf Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 12.10.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 02.10.2023 Auflagestelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf Kontaktstelle für Beschwerden: siehe unter Bemerkungen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: siehe unter Bemerkungen Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der
    Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Uster rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
    Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).

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