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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.04.2018
Löschung im Handelsregister
07.05.2021
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Wetzikon (ZH)
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.064.268-2
UID/MWST
CHE-151.891.617
Branche
Übriger Aus- und Innenausbau
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel und die Montage von Fenstern, Türen sowie anderen Bauprodukten oder Einrichtungsteilen von Gebäuden. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im ln- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: HFV Bautechnik GmbH
Publikationsnummer: HR03-1005172725, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
HFV Bautechnik GmbH, in Wetzikon (ZH), CHE-151.891.617, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 60 vom 26.03.2020, Publ. 1004860163). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
Publikationsnummer: BH05-0000004628, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 17.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 15.02.2021, 16.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), HFV Bautechnik GmbH
- Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
- März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur
Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).
Publikationsnummer: BH05-0000004555, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 16.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 15.02.2021, 17.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), HFV Bautechnik GmbH
- Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
- März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur
Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).