Auskünfte zu Goger-Swiss AG in Liquidation
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Über Goger-Swiss AG in Liquidation
- Goger-Swiss AG in Liquidation mit Sitz in Dietlikon ist in Liquidation. Goger-Swiss AG in Liquidation ist im Bereich «Übriger Aus- und Innenausbau» tätig.
- Es ist eine aktive Person im Management eingetragen.
- Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 07.09.2018.
- Die UID der Firma lautet CHE-110.154.355.
- Unternehmen mit der gleichen Adresse: Elektro Lang, Elektro Lang Haustechnik AG, ELVIS JOVANOVIC.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
22.07.2003
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Dietlikon
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-320.3.053.793-6
UID/MWST
CHE-110.154.355
Branche
Übriger Aus- und Innenausbau
Firmenzweck
Zweck der Gesellschaft ist die Ausführung von Tätigkeiten im Bauhaupt- und -nebengewerbe. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Zusem kann die Gesellschaft Grundstücke, Immobilien und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (4)
| Name | Ort | Seit | Bis | |
|---|---|---|---|---|
| Betschon Treuhand AG | Zürich | 19.05.2014 | 18.02.2018 | |
| Schmid Treuhand | Oberglatt | 22.09.2006 | 18.05.2014 | |
| B & S Treuhand AG | Aarau | 08.12.2005 | 21.09.2006 | |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Goger-Swiss AG
- XXS Trading AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Goger-Swiss AG in Liquidation
Publikationsnummer: UV02-0000000040, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Urteile, Verfügungen und Vorladungen Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB, KABZH - 07.09.2018 Meldungsnummer: Kanton: ZH Meldestelle: Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid Goger-Swiss AG Klagende Partei: Goger-Swiss AG Säntisstrasse 10, 8305 Dietlikon
- Die mit Urteil vom 18. Mai 2018 gewährte definitive Nachlassstundung wird widerrufen.
- Über die Schuldnerin wird mit Wirkung ab Donnerstag, 30. August 2018, 09.30 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Das Konkursamt Wallisellen wird mit dem Vollzug beauftragt.
- (Kostenfolgen)
- (Mitteilungssatz)
- Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach 2401, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Einsichtnahme: Der Entscheid kann bei der unterzeichnenden Stelle bezogen werden. Verfügende Stelle: Bezirksgericht Bülach Der Gerichtsschreiber MLaw C. Meier Geschäftsnummer: EC180003 / sa Entscheiddatum: 30.08.2018 Gerichtliche Entscheidinstanz: Das Einzelgericht
Anmeldestelle: Bezirksgericht Bülach Spitalstrasse 13
Publikationsnummer: 4431795, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Goger-Swiss AG, Säntisstr. 10, 8305 Dietlikon
- Bemerkungen: 1. Die Verhandlung betreffend Konkurseröffnung wird angesetzt auf: Donnerstag, 30. August 2018, 08.30 Uhr im Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach. 2. Der Gesuchstellerin wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um für die Gerichtskosten bei der Bezirksgerichtskasse Bülach (Postkonto 80-20326) einen Kostenvorschuss von insgesamt Fr. 1'800.' zu leisten. 3. Die Gesuchstellerin und die Sachwalterin sind verpflichtet, persönlich zur Verhandlung zu erscheinen bzw. sich durch gehörig instruierte und zeichnungsberechtigte Personen an der Verhandlung vertreten zu lassen. Bei Säumnis entscheidet das Gericht aufgrund der eingereichten Akten und den Vorbringen der an der Verhandlung anwesenden Parteien. 4. Die Gläubiger der Gesuchstellerin sind eingeladen, an der Verhandlung teilzunehmen. Die Akten können ab sofort bis 3 Tage vor der Verhandlung auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden. 5.Schriftliche Mitteilung an die Gesuchstellerin die Sachwalterin die Gläubiger durch je einmalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) sowie im Amtsblatt des Kantons Zürich. Einsichtnahme: Der Entscheid kann bei der unterzeichnenden Stelle bezogen werden. Bezirksgericht Bülach Der Gerichtsschreiber
MLaw C. Meier 8180 Bülach
Publikationsnummer: 4316307, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Goger-Swiss AG, Säntisstrasse 10, 8305 Dietlikon
- Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate bis 17.11.2018
- Bemerkungen: Das Einzelgericht am Bezirksgericht Bülach hat der Goger-Swiss AG eine definitive Nachlassstundung (nach einer vorausgegangenen provisorischen Nachlassstundung vom 17.01.2018. ' 17.05.2018) im Sinne von Art. 294 Abs. 1 SchKG bis zum 17.11.2018 gewährt und die Girschweiler Partner AG als definitive Sachwalterin eingesetzt. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen mit gesonderter Zinsabrechnung Wert 17.01.2018 (Anordnung der provisorischen Nachlassstundung) und unter Bezeichnung allfälliger Pfand-, Retentions- und Vorzugsrechte sowie mittels Beilage der entsprechenden Beweismittel (Verträge, Rechnungskopien, Mahnungen etc.) innert einem Monat seit der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 29.06.2018 bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderung bereits bei der Sachwalterin angemeldet haben, können auf eine erneute Eingabe verzichten. Personen, die auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, dies der Sachwalterin während der Eingabefrist unter Beilage entsprechender Beweismittel mitzuteilen. Die Nachlassschuldnerin strebt einen Nachlassvertrag an. Ort und Datum der Gläubigerversammlung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an allfälligen Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt (Art. 300 SchKG). GIRSCHWEILER PARTNER AG Seestrasse 73
Postfach 511 8712 Stäfa
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.