Auskünfte zu Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli
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Über Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli
- Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli hat den Sitz in Neftenbach und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen».
- Das Management der Organisation Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli besteht aus 5 Personen. Gegründet wurde die Organisation am 21.11.2002.
- Die Organisation änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 23.05.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli ist im Kanton ZH unter der UID CHE-109.855.155 eingetragen.
Management (5)
neueste Mitglieder der Verwaltung
Susanne Dreifaldt,
Alain Strickler,
Dino Wehrli-Tölderer,
Ursula Jordi,
Urs Müller
neuste Zeichnungsberechtigte
Susanne Dreifaldt,
Alain Strickler,
Dino Wehrli-Tölderer,
Ursula Jordi,
Urs Müller
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
21.11.2002
Rechtsform
Genossenschaft
Rechtssitz der Firma
Neftenbach
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.5.000.360-0
UID/MWST
CHE-109.855.155
Branche
Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen
Firmenzweck
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Die Genossenschaft bezweckt den Bau oder den Kauf sowie den Betrieb von Wohnungen für, Senioren/Innen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Die Genossenschaft vermietet die Wohnungen in erster Linie an ihre älteren Mitglieder (ab Alter 60), zweitens an Bewohner/Innen bzw. Bürger/Innen der Gemeinde Neftenbach und erst anschliessend an Dritte. Einzelheiten regelt der Vorstand im Vermietungsreglement. Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. Der Vorstand kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Art. 262 Abs. 2 OR genannten Gründen verweigern. Als wesentliche Nachteile bei der Untervermietung der ganzen Wohnung gelten insbesondere deren mehr als einjährige Dauer, die mehr als zweimalige Untervermietung im laufenden Mietverhältnis, die Untervermietung an Personen, welche die Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement nicht erfüllen sowie der Umstand, dass die Mitglieder nicht eindeutig darlegen können, dass sie die Wohnung nach Ablauf der Untervermietung wieder selber bewohnen werden. Bei Untervermietung einzelner Zimmer entsteht der Genossenschaft auch ein wesentlicher Nachteil, wenn damit Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement umgangen werden. Der Vorstand kann die tage- oder wochenweise Untervermietung an Dritte erlauben.
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli
Publikationsnummer: HR02-1006339079, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli, in Neftenbach, CHE-109.855.155, Genossenschaft (SHAB Nr. 107 vom 05.06.2024, Publ. 1006047967).
Statutenänderung:
24.04.2025.
Zweck neu:
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Die Genossenschaft bezweckt den Bau oder den Kauf sowie den Betrieb von Wohnungen für, Senioren/Innen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Die Genossenschaft vermietet die Wohnungen in erster Linie an ihre älteren Mitglieder (ab Alter 60), zweitens an Bewohner/Innen bzw. Bürger/Innen der Gemeinde Neftenbach und erst anschliessend an Dritte. Einzelheiten regelt der Vorstand im Vermietungsreglement. Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. Der Vorstand kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Art. 262 Abs. 2 OR genannten Gründen verweigern. Als wesentliche Nachteile bei der Untervermietung der ganzen Wohnung gelten insbesondere deren mehr als einjährige Dauer, die mehr als zweimalige Untervermietung im laufenden Mietverhältnis, die Untervermietung an Personen, welche die Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement nicht erfüllen sowie der Umstand, dass die Mitglieder nicht eindeutig darlegen können, dass sie die Wohnung nach Ablauf der Untervermietung wieder selber bewohnen werden. Bei Untervermietung einzelner Zimmer entsteht der Genossenschaft auch ein wesentlicher Nachteil, wenn damit Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement umgangen werden. Der Vorstand kann die tage- oder wochenweise Untervermietung an Dritte erlauben.
Mitteilungen neu:
Die von der Genossenschaft an die Mitglieder ausgehenden internen Mitteilungen erfolgen schriftlich, durch E-Mail oder durch Zirkular, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
Publikationsnummer: HR02-1006047967, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli, in Neftenbach, CHE-109.855.155, Genossenschaft (SHAB Nr. 72 vom 14.04.2023, Publ. 1005723548).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Zürcher, Mirco Severin, von Pfungen, in Neftenbach, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Dreifaldt, Susanne, von Sevelen, in Neftenbach, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: HR02-1005723548, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli, in Neftenbach, CHE-109.855.155, Genossenschaft (SHAB Nr. 122 vom 28.06.2021, Publ. 1005229704).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Wuffli, Urs, von Bern, in Neftenbach, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Zürcher, Mirco Severin, von Pfungen, in Neftenbach, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.