• Genossenschaft Minigolf "Badi" Wattwil

    SG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.5.036.279-6
    Branche: Erbringen von Sportdienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Genossenschaft Minigolf "Badi" Wattwil

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von Sportdienstleistungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Bau, Unterhalt und Betrieb einer Minigolfanlage in Wattwil.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    AEGERTER+BRÄNDLE AG für Steuer- und Wirtschaftsberatung
    Wattwil 25.01.2011 02.08.2022

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Genossenschaft Minigolf 'Badi' Wattwil
    • Genossenschaft Minigolf Badi Wattwil
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Genossenschaft Minigolf "Badi" Wattwil

    SHAB 220803/2022 - 03.08.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005534152, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    Genossenschaft Minigolf "Badi" Wattwil, in Wattwil, CHE-107.529.265, Genossenschaft (SHAB Nr. 31 vom 15.02.2021, Publ. 1005100847). Nachdem die Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegt, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.

    SHAB 210215/2021 - 15.02.2021
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1005100847, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    Genossenschaft Minigolf "Badi" Wattwil, in Wattwil, CHE-107.529.265, Genossenschaft (SHAB Nr. 41 vom 28.02.2020, Publ. 1004841362). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 155 HRegV (in der Fassung bis 31.12.2020) veranlassten und im Schweiz. Handelsamtsblatt Nr. BH05-0000003499, BH05-0000003510 und BH05-0000003514 publizierten Rechnungsrufe haben sich keine Gesellschafter/innen und Gläubiger/innen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Gesellschaft ist damit abgeschlossen. Die Gesellschaft kann mangels Zustimmung der eidgenössischen Steuerverwaltung noch nicht gelöscht werden.

    SHAB 201105/2020 - 05.11.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000003514, Handelsregister-Amt St. Gallen

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB 05.11.2020, Mehrfache Veröffentlichung: 03.11.2020, 04.11.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Aufforderung nach Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV, Genossenschaft Minigolf ""Badi"" Wattwil

  • Veröffentlichung Genossenschaft Minigolf ""Badi"" Wattwil CHE-107.529.265 Industriestrasse 9630 Wattwil Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregister die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a
    Abs. 2 OR). Frist: 30 Tage
    Ablauf der Frist: 07.12.2020 "

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