Auskünfte zu FTI Touristik AG in Liquidation
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Über FTI Touristik AG in Liquidation
- FTI Touristik AG in Liquidation aus Allschwil ist im Bereich «Betreiben eines Reisebüros» tätig und in Liquidation.
- Die Firma wurde am 22.12.1992 gegründet.
- Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 04.06.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Im Handelsregister ist die Firma FTI Touristik AG in Liquidation unter UID CHE-107.434.357 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
22.12.1992
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Allschwil
Handelsregisteramt
BL
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.003.263-1
UID/MWST
CHE-107.434.357
Branche
Betreiben eines Reisebüros
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Veranstaltung und Verkauf von Reisen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, verwalten, belasten und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
BANDO TREUHAND AG | Basel | 14.09.2005 |
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Deloitte AG | Zürich | <2004 | 13.09.2005 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- FTI Touristik AG
- CA Fernreisen AG, Dübendorf
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: FTI Touristik AG in Liquidation
Publikationsnummer: KK02-0000049476, Handelsregister-Amt Zürich
"Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZH 04.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 04.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Staiger Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich Diese Meldung ersetzt die Meldung mit der Nummer KK02-0000049446 Konkurspublikation/Schuldenruf FTI Touristik AG in Liquidation Schuldner: FTI Touristik AG in Liquidation CHE-107.434.357 Binningerstrasse 90-96
- die Anwaltskanzlei STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als ausseramtliche Konkursverwaltung einzusetzen. Der Regierungsratsbeschluss vom 6. Mai 2025 zur Festlegung der Entschädigungsansätze der STAIGER Rechtsanwälte AG im Falle der Einsetzung als ausseramtlichen Konkursverwaltung, das Schreiben des Betreibungs- und Konkursamtes Basel-Landschaft vom 2
- März 2025 an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sowie das Kostendach liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können bei ihr per E-Mail angefordert werden (schkg@staiger.law).
- eventualiter, d.h. für den Fall, dass Antrag 1 hiervor abgelehnt werden sollte, die Konkursverwaltung zu ermächtigen, die STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als Hilfsperson beizubehalten. § 5 Abs. 3 EG SchKG BL bleibt vorbehalten.
- die (ausseramtliche) Konkursverwaltung zu ermächtigen, die in der Vereinbarung (""Term Sheet"") vom 29. April 2025 / 30. April 2025 festgelegten Verbindlichkeiten zu erfüllen. Zweck des Term Sheets ist es, die Rückerstattungsprozesse (""Refunds"") aus stornierten Flugtickets der französischen und schweizerischen FTI-Ticketshop Gesellschaften fortzuführen. Vorzeitige Insolvenzen dieser Gesellschaften müssen vermieden werden, da andernfalls deren IATA-Lizenzen erlöschen würden und die Rückerstattungsprozesse nicht weitergeführt werden könnten. Zu diesem Zweck sind Forderungsverzichte von Seiten der Touristik-Gesellschaften in der Schweiz, Deutschland und Frankreich erforderlich. Im Gegenzug erhalten diese Gesellschaften den ausstehenden Restbetrag bis zum 31. Dezember 2025 ausbezahlt. Das Term Sheet sowie die Entwürfe der dazugehörigen Stundungs- und Rangrücktrittsvereinbarung liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können auch per E-Mail (schkg@staiger.law) angefordert werden. Zirkularbeschlüsse: Sollte die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig im Sinne von Art. 235 Abs. 3 SchKG sein, gelten die vorstehenden Anträge als auf dem Zirkularweg zum Beschluss erhoben, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 19. Juni 2025 schriftlich (Datum des Poststempels; per Einschreiben) bei der Kontaktstelle Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Allfällige Gläubiger, die keine Spezialanzeige samt Einladung zur Gläubigerversammlung erhalten haben, können diese unter Nachweis ihrer Gläubigereigenschaft bei der Kontaktstelle beziehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäss § 5 Abs. 3 EG SchKG BL die ernennende Instanz (Gläubigerversammlung) vor der Ernennung von Privaten (ausseramtliche Konkursverwaltung sowie Hilfspersonen) Konkurrenzofferten einholt und ein Kostendach vereinbart. Allfällige Konkurrenzofferten sind bis zum 19. Juni 2025 bei der Kontaktstelle einzureichen. Kontakt bei Anfragen: schkg@staiger.law Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 04.07.2025
Kontaktstelle: STAIGER Rechtsanwälte AG Talacker 41 - Zürich "
Publikationsnummer: KK02-0000049446, Handelsregister-Amt Zürich
"Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZH 03.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Staiger Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich Konkurspublikation/Schuldenruf FTI Touristik AG in Liquidation Schuldner: FTI Touristik AG in Liquidation CHE-107.434.357 Binningerstrasse 90-96
- die Anwaltskanzlei STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als ausseramtliche Konkursverwaltung einzusetzen. Der Regierungsratsbeschluss vom 6. Mai 2025 zur Festlegung der Entschädigungsansätze der STAIGER Rechtsanwälte AG im Falle der Einsetzung als ausseramtlichen Konkursverwaltung, das Schreiben des Betreibungs- und Konkursamtes Basel-Landschaft vom 2
- März 2025 an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sowie das Kostendach liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können bei ihr per E-Mail angefordert werden (schkg@staiger.law).
- eventualiter, d.h. für den Fall, dass Antrag 1 hiervor abgelehnt werden sollte, die Konkursverwaltung zu ermächtigen, die STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als Hilfsperson beizubehalten. § 5 Abs. 3 EG SchKG BL bleibt vorbehalten.
- die (ausseramtliche) Konkursverwaltung zu ermächtigen, die in der Vereinbarung (""Term Sheet"") vom 29. April 2025 / 30. April 2025 festgelegten Verbindlichkeiten zu erfüllen. Zweck des Term Sheets ist es, die Rückerstattungsprozesse (""Refunds"") aus stornierten Flugtickets der französischen und schweizerischen FTI-Ticketshop Gesellschaften fortzuführen. Vorzeitige Insolvenzen dieser Gesellschaften müssen vermieden werden, da andernfalls deren IATA-Lizenzen erlöschen würden und die Rückerstattungsprozesse nicht weitergeführt werden könnten. Zu diesem Zweck sind Forderungsverzichte von Seiten der Touristik-Gesellschaften in der Schweiz, Deutschland und Frankreich erforderlich. Im Gegenzug erhalten diese Gesellschaften den ausstehenden Restbetrag bis zum 31. Dezember 2025 ausbezahlt. Das Term Sheet sowie die Entwürfe der dazugehörigen Stundungs- und Rangrücktrittsvereinbarung liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können auch per E-Mail (schkg@staiger.law) angefordert werden. Zirkularbeschlüsse: Sollte die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig im Sinne von Art. 235 Abs. 3 SchKG sein, gelten die vorstehenden Anträge als auf dem Zirkularweg zum Beschluss erhoben, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 19. Juni 2025 schriftlich (Datum des Poststempels; per Einschreiben) bei der Kontaktstelle Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Allfällige Gläubiger, die keine Spezialanzeige samt Einladung zur Gläubigerversammlung erhalten haben, können diese unter Nachweis ihrer Gläubigereigenschaft bei der Kontaktstelle beziehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäss § 5 Abs. 3 EG SchKG BL die ernennende Instanz (Gläubigerversammlung) vor der Ernennung von Privaten (ausseramtliche Konkursverwaltung sowie Hilfspersonen) Konkurrenzofferten einholt und ein Kostendach vereinbart. Allfällige Konkurrenzofferten sind bis zum 19. Juni 2025 bei der Kontaktstelle einzureichen. Kontakt bei Anfragen: schkg@staiger.law Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 03.07.2025
Kontaktstelle: STAIGER Rechtsanwälte AG Talacker 41 - Zürich "
Publikationsnummer: HR02-1006215198, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)
FTI Touristik AG in Liquidation, in Allschwil, CHE-107.434.357, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 131 vom 09.07.2024, Publ. 1006079643).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Burkart, Fabian, von Basel, in Basel, Direktor, mit Einzelunterschrift.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.