• Fricktaler Baugenossenschaft

    AG
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.5.443.556-2
    Branche: Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Alter der Firma

    6 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Fricktaler Baugenossenschaft

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    Bonitätsauskunft

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    Über Fricktaler Baugenossenschaft

    • Fricktaler Baugenossenschaft hat den Sitz in Hornussen und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen».
    • Im Management sind 0 aktive Personen eingetragen.
    • Die Organisation hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 15.03.2024 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die Organisation ist im Handelsregister AG mit der UID CHE-169.381.764 eingetragen.
    • Es sind 2 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: CreativTechnik GmbH, Mecatronik GmbH.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

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    Die Genossenschaft bezweckt, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie vermietet ihre Wohnungen in erster Linie an junge Familien oder ältere Personen der Gemeinde des jeweiligen Gebäudestandortes. Sie ermöglicht diesen dadurch länger als ein integraler und selbständiger Bestandteil im Dorf zu bleiben. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch Erwerb von Bauland und Baurechten, Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen, sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodischen Erneuerung der bestehenden Bauten, Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Weise erneuert werden können, Beanspruchung von Förderinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechender kantonaler und kommunaler Gesetze, Verwaltung und Vermietung der Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete; kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen und ähnlichen Zielsetzungen anschliessen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Fricktaler Baugenossenschaft

    SHAB 240315/2024 - 15.03.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001131, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 15.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 15.09.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg Verfügung vom 13. März 2024 Gerichtsentscheid: Betroffene: Fricktaler Baugenossenschaft, Hauptstrasse 69, 5075 Hornussen Der Gerichtspräsident verfügt: 1. Die betroffene Gesellschaft hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen. 2. Die betroffene Gesellschaft hat innert gleicher Frist einen Kostenvor-schuss von Fr. 5'000.00 an die Gerichtskasse zu leisten, wenn sie den rechtmässigen Zustand nicht selbst wiederherstellt. IBAN: CH13 0900 0000 5000 0280 5, lautend auf Bezirksgericht Laufen-burg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg 3. Bleibt die betroffene Gesellschaft innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig und wird auch der Kostenvorschuss nicht bezahlt, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der betroffenen Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs an. Bezirksgericht Laufenburg, Präsidium des Zivilgerichts Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und
    Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die
    notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).

    SHAB 231030/2023 - 30.10.2023
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005871963, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Fricktaler Baugenossenschaft, in Böztal, CHE-169.381.764, Genossenschaft (SHAB Nr. 31 vom 14.02.2023, Publ. 1005678078).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Winet, George, von Lütschental, in Böztal, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Frey, Karin, von Fahrni, in Birr, Mitglied der Verwaltung, Kassierin, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten;
    Sterchi, Max, von Lauterbrunnen, in Herznach-Ueken, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.

    SHAB 230214/2023 - 14.02.2023
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005678078, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Fricktaler Baugenossenschaft, in Böztal, CHE-169.381.764, Genossenschaft (SHAB Nr. 114 vom 15.06.2022, Publ. 1005496239). [Gemeindefusion vom 01.01.2023].

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Sterchi, Max, von Lauterbrunnen, in Herznach-Ueken, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: in Herznach].

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