Auskünfte zu Fricktaler Baugenossenschaft in Liquidation
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Über Fricktaler Baugenossenschaft in Liquidation
- Fricktaler Baugenossenschaft in Liquidation mit Sitz in Hornussen ist eine Genossenschaft aus dem Bereich «Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen». Fricktaler Baugenossenschaft in Liquidation ist in Liquidation.
- Die Organisation wurde am 06.12.2017 in das Handelsregister eingetragen.
- Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 24.06.2024.
- Die Organisation Fricktaler Baugenossenschaft in Liquidation ist unter der UID CHE-169.381.764 eingetragen.
- An der gleichen Adresse sind 2 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: CreativTechnik GmbH, Mecatronik GmbH.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
06.12.2017
Rechtsform
Genossenschaft
Rechtssitz der Firma
Böztal
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.5.443.556-2
UID/MWST
CHE-169.381.764
Branche
Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen
Firmenzweck
Die Genossenschaft bezweckt, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie vermietet ihre Wohnungen in erster Linie an junge Familien oder ältere Personen der Gemeinde des jeweiligen Gebäudestandortes. Sie ermöglicht diesen dadurch länger als ein integraler und selbständiger Bestandteil im Dorf zu bleiben. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch Erwerb von Bauland und Baurechten, Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen, sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodischen Erneuerung der bestehenden Bauten, Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Weise erneuert werden können, Beanspruchung von Förderinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechender kantonaler und kommunaler Gesetze, Verwaltung und Vermietung der Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete; kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen und ähnlichen Zielsetzungen anschliessen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Fricktaler Baugenossenschaft
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Fricktaler Baugenossenschaft in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006065273, Handelsregister-Amt Aargau
Fricktaler Baugenossenschaft, in Böztal, CHE-169.381.764, Genossenschaft (SHAB Nr. 210 vom 30.10.2023, Publ. 1005871963).
Firma neu:
Fricktaler Baugenossenschaft in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Laufenburg vom 30.05.2024 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 30.05.2024, 09.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: UV02-0000003870, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 31.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 30.11.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg Gerichtlicher Entscheid gegen Fricktaler Baugenossenschaft Klagende Partei: Beklagte Partei: Fricktaler Baugenossenschaft CHE-169.381.764 Hauptstrasse 69
Kontaktstelle: Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85,
Publikationsnummer: UV04-0000001131, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 15.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 15.09.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg Verfügung vom 13. März 2024 Gerichtsentscheid: Betroffene: Fricktaler Baugenossenschaft, Hauptstrasse 69, 5075 Hornussen Der Gerichtspräsident verfügt: 1. Die betroffene Gesellschaft hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen. 2. Die betroffene Gesellschaft hat innert gleicher Frist einen Kostenvor-schuss von Fr. 5'000.00 an die Gerichtskasse zu leisten, wenn sie den rechtmässigen Zustand nicht selbst wiederherstellt. IBAN: CH13 0900 0000 5000 0280 5, lautend auf Bezirksgericht Laufen-burg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg 3. Bleibt die betroffene Gesellschaft innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig und wird auch der Kostenvorschuss nicht bezahlt, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der betroffenen Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs an. Bezirksgericht Laufenburg, Präsidium des Zivilgerichts Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und
Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die
notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).