Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Food Kanone Blank + Hübbe in Liquidation
*angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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Handelsregisterinformationen
Quelle: SHAB
Eintrag ins Handelsregister
02.07.2013
Löschung im Handelsregister
26.05.2017
Rechtsform
Kollektivgesellschaft
Rechtssitz der Firma
Embrach
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.2.007.047-4
UID/MWST
CHE-462.484.867
Branche
Anbieten von sonstigen Verpflegungsdienstleistungen
Firmenzweck
Zubereitung und Verkauf von Essen in einer mobilen Küche.
Weitere Firmennamen
Quelle: SHAB
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Food Kanone Blank + Hübbe
- Food Kanone Blank, Reichmacher & Hübbe
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.
Beteiligungen
Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.
Neueste SHAB-Meldungen: Food Kanone Blank + Hübbe in Liquidation
Publikationsnummer: 3548885, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Food Kanone Blank + Hübbe in Liquidation, Kollektivgesellschaft, Zelgenweg 1, 8424 Embrach
- Datum des Schlusses: 19.05.2017
Konkursamt Embrach 8424 Embrach
Publikationsnummer: 3544021, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Food Kanone Blank + Hübbe in Liquidation, in Embrach, CHE-462.484.867, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 158 vom 18.08.2015, Publ. 2325389). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 19.05.2017 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 2728039, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Food Kanone Blank + Hübbe in Liquidation, Kollektivgesellschaft, Zelgenweg 1, 8424 Embrach
- Auflagefrist Kollokationsplan: 24.03.2016 bis 13.04.2016
- Anfechtungsfrist Inventar: 24.03.2016 bis 04.04.2016
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 24.3.2016 beim Bezirksgericht Bülach, 8180 Bülach, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Embrach, 8424 Embrach: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Embrach 8424 Embrach