• Fawer Multimedia AG in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.033.092-6
    Branche: Handel (IT- und Kommunikationsprodukte)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Fawer Multimedia AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (IT- und Kommunikationsprodukte)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt den Verkauf, die Installation, die Reparatur und die Wartung im Bereich Multimediadienste sowie in den Bereichen Foto, PC, Drucker und multifunktionale Geräte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Fawer Multimedia AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Fawer Multimedia AG in Liquidation

    SHAB 211025/2021 - 25.10.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005318881, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Fawer Multimedia AG in Liquidation, in Zürich, CHE-114.555.078, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 238 vom 08.12.2015, S.0, Publ. 2524753). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 210617/2021 - 17.06.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002321, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 17.06.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 HRegV, Fawer Multimedia AG in Liquidation Betroffene Organisation: Fawer Multimedia AG in Liquidation CHE-114.555.078 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Zürich Ausgangslage: 10.05.2021, 11.05.2021 und 12.05.2021 Verfügung:
    1. Die Fawer Multimedia AG in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Fawer Multimedia AG in Liquidation, in Zürich, CHE-114.555.078, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 238 vom 08.12.2015, S.0, Publ. 2524753). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
    3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.07.2021

    Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Militärstrasse 36
  • Zürich

  • SHAB 210512/2021 - 12.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005662, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 12.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 10.05.2021, 11.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, Fawer Multimedia AG in Liquidation

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Fawer Multimedia AG in Liquidation CHE-114.555.078 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8049 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 14.06.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
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