• FAT Kiosk GmbH in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.074.053-0
    Branche: Handel (Freizeitwaren)

    Eingetragen seit

    4 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu FAT Kiosk GmbH in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Über FAT Kiosk GmbH in Liquidation

    • FAT Kiosk GmbH in Liquidation mit Sitz in Glattbrugg ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Handel (Freizeitwaren)». FAT Kiosk GmbH in Liquidation ist in Liquidation.
    • Das Management der Firma FAT Kiosk GmbH in Liquidation besteht aus einer Person.
    • Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 18.09.2023 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-232.917.441.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (Freizeitwaren)

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Kiosks und Lotto/Swisslos-Annahmestelle sowie den Handel mit verschiedenen Kleinwaren, wie Telefonkarten, Getränken (alkoholische und Softdrinks). Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • FAT Kiosk GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: FAT Kiosk GmbH in Liquidation

    SHAB 18.09.2023
    Kategorien: Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005839645, Handelsregister-Amt Zürich

    FAT Kiosk GmbH, in Opfikon, CHE-232.917.441, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 131 vom 08.07.2022, Publ. 1005515914).

    Firma neu:
    FAT Kiosk GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 11.08.2023 hat das Bezirksgericht Bülach die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SHAB 230816/2023 - 16.08.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003117, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 16.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 16.11.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid gegen FAT Kiosk GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: FAT Kiosk GmbH CHE-232.917.441 Rosenstrasse 10

  • Glattbrugg Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Wallisellen wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'200.- und der Gesellschaft auferlegt. 4. [Mitteilungen]
    4. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO230058-C Entscheiddatum: 11.08.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 10 Tage Die Zustellung gilt am Tag der Publikation als erfolgt Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach Spitalstrasse 13

    8180 Bülach Bemerkungen:
    Das Urteil kann beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.

  • SHAB 230712/2023 - 12.07.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003028, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.07.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 12.10.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid gegen FAT Kiosk GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: FAT Kiosk GmbH CHE-232.917.441 Rosenstrasse 10

  • Glattbrugg Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 26. Juni 2023 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
    2. Der Gesellschaft wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR i.V.m. Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    3. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesellschaft - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt (Art. 814 Abs. 3 OR) und beim Handelsregisteramt anmeldet und - ein gültiges Domizil eintragen lässt.
    4. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. [Mitteilungen] Geschäftsnummer: EO230058-C Entscheiddatum: 06.07.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 20 Tage Die Zustellung gilt am Tag der Publikation als erfolgt. Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach

    Bemerkungen: Die Verfügung und die Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich können
    beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.

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