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Über Explore Vacations AG
- Explore Vacations AG ist in der Branche «Erbringen von Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute» tätig und ist aktuell aktiv. Der Sitz ist in Kloten.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen.
- Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 27.11.2025. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die UID der Firma lautet CHE-205.399.294.
- Unternehmen mit derselben Adresse wie Explore Vacations AG: Dach-Clean GmbH, Dachtech GmbH.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
29.10.2015
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Kloten
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-280.3.019.476-4
UID/MWST
CHE-205.399.294
Branche
Erbringen von Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Vermietung von Fahrzeugen. Des Weiteren erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen im Bereich Personentransport, insbesondere Limousinen-Service sowie die Vermittlung und der Verkauf von Pauschalreiseangeboten und Flugtickets sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, insbesondere als Reisebüro. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Cheetah Trading AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Explore Vacations AG
Publikationsnummer: UV03-0000001661, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 27.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 27.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von Explore Vacations AG Vorgeladene Partei(en): Explore Vacations AG CHE-205.399.294 Oberfeldstrasse 10
- Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
- Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
- Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
- Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
- Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
- Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
- Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
- Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00176 ).
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die
Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
Post sorgen.
Publikationsnummer: UV03-0000001660, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 26.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 26.01.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von Explore Vacations AG Vorgeladene Partei(en): Explore Vacations AG CHE-205.399.294 Oberfeldstrasse 10
- Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
- Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
- Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
- Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
- Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
- Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
- Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
- Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00191 ).
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die
Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
Post sorgen.
Publikationsnummer: HR02-1006462854, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Explore Vacations AG, in Kloten, CHE-205.399.294, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 175 vom 11.09.2025, Publ. 1006430178).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Ranasinghe, Roshani Feliciana, sri-lankische Staatsangehörige, in Ragama (LK), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Amarasingham, Vigneswaramorthy, sri-lankischer Staatsangehöriger, in Thun, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.