• Everscale Foundation in Liquidation

    ZG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-170.7.001.036-1
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Eingetragen seit

    3 Jahre

    Umsatz in CHF

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    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

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    Auskünfte zu Everscale Foundation in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Everscale Foundation in Liquidation

    • Everscale Foundation in Liquidation in Zug ist eine Stiftung aus dem Bereich «Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen». Everscale Foundation in Liquidation ist in Liquidation.
    • Das Management der Organisation Everscale Foundation in Liquidation besteht aus 3 Personen. Im Handelsregister eingetragen wurde die Organisation am 23.08.2022.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 15.09.2025.
    • Die UID der Organisation lautet CHE-281.612.923.
    • 2p team GmbH, 4809 Brokers AG, 9Bar Ventures AG sind an derselben Adresse eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck

    Die Stiftung bezweckt die Unterstützung des Everscale Projekts durch Erbringung von Dienstleistungen zu Gunsten des Projekts. Darunter fällt insbesondere die Verwaltung von geistigem Eigentum, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Entwicklung des öffentlichen Auftritts des Projekts, rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Einhaltung von Compliance-Anforderungen, Werbung und Vertretung des Projekts in Arbeitsgruppen, Entwickler-Onboarding, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: Schulungen, Veranstaltungen, technische Beratungen, Bereitstellung von Zuschüssen. Darüber hinaus kann die Stiftung Projekte, die auf der Everscale-Blockchain errichtet werden und besonders wertstiftend für das Everscale-Projekt sind, finanziell unterstützen. Die Stiftung kann zu ihrer Entwicklung im Beteiligungen an Unternehmen erwerben, halten oder veräussern, die mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Ferner kann die Stiftung Verträge mit Dritten abschliessen und Dritten sonstige Zuwendungen gewähren sowie Sicherheiten jeder Art, insbesondere Bürgschaften, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Stiftungsvermögens, geben, soweit dies im Interesse der Stiftung liegt. Die Stiftung ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und strebt keinen Gewinn an.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Copartner Revision AG
    Basel 26.08.2022 23.01.2025

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Everscale Foundation
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Everscale Foundation in Liquidation

    SHAB 250915/2025 - 15.09.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006432913, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Everscale Foundation, in Zug, CHE-281.612.923, Stiftung (SHAB Nr. 122 vom 27.06.2025, Publ. 1006368284).

    Name neu:
    Everscale Foundation in Liquidation. Mit Entscheid vom 09.09.2025, 14.00 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Stiftung den Konkurs eröffnet;
    demnach ist die Stiftung aufgehoben.

    SHAB 250911/2025 - 11.09.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000053589, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABZG 11.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 11.09.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug Vorläufige Konkursanzeige Everscale Foundation Schuldner: Everscale Foundation CHE-281.612.923 Baarerstrasse 52

  • Zug Datum der Konkurseröffnung: 09.09.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom
    Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
    Publikation nach Art. 222 SchKG.

  • SHAB 250811/2025 - 11.08.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000005166, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 11.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 11.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug Gerichtlicher Entscheid Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA gegen Everscale Foundation Klagende Partei: Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA CHE-172.855.774 Inselgasse 1

  • Bern Beklagte Partei: Everscale Foundation CHE-281.612.923 Baarerstrasse 52
  • Zug Angaben zum gerichtlichen Entscheid: In Sachen Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Eidgenössische Stiftungsaufsicht, Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern, Gesuchstellerin, gegen Everscale Foundation, Baarerstrasse 52, 6300 Zug, Gesuchsgegnerin, betreffend Konkurseröffnung auf Begehren der Aufsichtsbehörde gemäss Art. 84a Abs. 3 und 4 ZGB i.V.m Art. 725b OR und Art. 192 SchKG (EK 2025 653), reichte die Gesuchstellerin am 25. Juli 2025 ein Gesuch mit den folgenden Anträgen ein:
    1. Über die Stiftung Everscale Foundation sei der Konkurs zu eröffnen.
    2. Auf die Erhebung eines Kostenvorschusses sei in Anwendung von Art. 194 SchKG i.V.m. Art. 192 SchKG und Art. 169 SchKG zu verzichten. Die Gesuchsgegnerin erhält Gelegenheit, das Gesuch bei der Gerichtskanzlei einzusehen und dazu binnen 10 Tagen seit Publikation eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Diese Frist steht während der Gerichtsferien nicht still (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Stellungnahme und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen. Wird die Eingabe nicht fristgerecht eingereicht, wird das Verfahren ohne die versäumte Handlung fortgeführt (Art. 147 Abs. 2 ZPO). Entscheiddatum: 04.08.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Zug Frist: 10 Tage

    Kontaktstelle: Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3,
  • Zug

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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