• EtherLite-Stiftung in Liquidation

    ZG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-170.7.000.988-1
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    4 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu EtherLite-Stiftung in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über EtherLite-Stiftung in Liquidation

    • EtherLite-Stiftung in Liquidation hat den Sitz in Zug und ist in Liquidation. Sie ist eine Stiftung und in der Branche «Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen» tätig.
    • Im Management sind 3 aktive Personen eingetragen.
    • Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 02.09.2025. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die gemeldete UID ist CHE-190.221.320.
    • Es sind 34 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: Allianz Verwaltungs AG, Auto Wild AG, Bauwerktrenn-Tech GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck

    Die Stiftung hat den Zweck Blockchaintechnologie und insbesondere neue Cryptowährungen zu fördern. Die Förderung soll stets unter dem Aspekt erfolgen, dass die Investitionen und Förderung die Cryptowährung EtherLite als Hauptziel hat. Durch die Aktivitäten der Stiftung sollen alle Projekte und Vorhaben gefördert werden, welche der Cryptowährung EtherLite hilfreich sind. Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung die Kosten für sämtliche Aktivitäten und Investitionen die dem Zweck der Förderung von EtherLite dienen. Auch kann sich die Stiftung an Unternehmen beteiligen oder gründen, die den Erfolg von EtherLite begünstigen. Dazu gehören unter anderem Beteiligung oder Kauf von Banken Beteiligung oder Kauf von Investmentfirmen Beteiligung oder Kauf von Unternehmen, die sich mit Blockchain Technologie auseinandersetzen, diese entwickeln oder betreiben.

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    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    SwissChart Consulting GmbH
    Sargans 19.08.2021 04.09.2023

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • EtherLite-Stiftung
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: EtherLite-Stiftung in Liquidation

    SHAB 250902/2025 - 02.09.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006422546, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    EtherLite-Stiftung, in Zug, CHE-190.221.320, Stiftung (SHAB Nr. 58 vom 25.03.2025, Publ. 1006290699).

    Name neu:
    EtherLite-Stiftung in Liquidation. Mit Entscheid vom 26.08.2025, 09.15 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Stiftung den Konkurs eröffnet;
    demnach ist die Stiftung aufgehoben.

    SHAB 250828/2025 - 28.08.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000053009, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABZG 28.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 28.08.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug Vorläufige Konkursanzeige EtherLite-Stiftung Schuldner: EtherLite-Stiftung CHE-190.221.320 Untermüli 6

  • Zug Datum der Konkurseröffnung: 26.08.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom
    Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
    Publikation nach Art. 222 SchKG.

  • SHAB 250811/2025 - 11.08.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000005165, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 11.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 11.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug Gerichtlicher Entscheid Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA gegen EtherLite-Stiftung Klagende Partei: Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA CHE-172.855.774 Inselgasse 1

  • Bern Beklagte Partei: EtherLite-Stiftung CHE-190.221.320 Untermüli 6
  • Zug Angaben zum gerichtlichen Entscheid: In Sachen Schweizerische Eidgenossenschaft, handelnd durch die Eidgenössische Stiftungsaufsicht, Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern, Gesuchstellerin, gegen EtherLiteStiftung, Untermüli 6, 6300 Zug, Gesuchsgegnerin, betreffend Konkurseröffnung auf Begehren der Aufsichtsbehörde gemäss Art. 84a Abs. 3 und 4 ZGB i.V.m Art. 725b OR und Art. 192 SchKG (EK 2025 652), reichte die Gesuchstellerin am 25. Juli 2025 ein Gesuch mit den folgenden Anträgen ein:
    1. Über die EtherLite-Stiftung sei der Konkurs zu eröffnen.
    2. Auf die Erhebung eines Kostenvorschusses sei in Anwendung von Art. 194 SchKG i.V.m. Art. 192 SchKG und Art. 169 SchKG zu verzichten. Die Gesuchsgegnerin erhält Gelegenheit, das Gesuch bei der Gerichtskanzlei einzusehen und dazu binnen 10 Tagen seit Publikation eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Diese Frist steht während der Gerichtsferien nicht still (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Stellungnahme und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen. Wird die Eingabe nicht fristgerecht eingereicht, wird das Verfahren ohne die versäumte Handlung fortgeführt (Art. 147 Abs. 2 ZPO). Entscheiddatum: 04.08.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Zug Frist: 10 Tage

    Kontaktstelle: Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3,
  • Zug

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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