• Electronic Technology Group GmbH

    ZH
    aktiv
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.082.121-3
    Branche: Herstellung von sonstigen elektronischen Gütern

    Alter der Firma

    1 Jahr

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Electronic Technology Group GmbH

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Electronic Technology Group GmbH

    • Electronic Technology Group GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Zürich. Electronic Technology Group GmbH gehört zur Branche «Herstellung von sonstigen elektronischen Gütern» und ist aktuell aktiv.
    • Electronic Technology Group GmbH hat 2 Personen im Management.
    • Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 02.07.2025.
    • Die gemeldete UID ist CHE-257.197.958.
    • Neben der Firma Electronic Technology Group GmbH sind 151 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: 1wild Foundation, 2 Bruder Reinigungen GmbH, 42talents GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Herstellung von sonstigen elektronischen Gütern

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung elektronischer Baukomponenten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Electronic Technology Group Sàrl
    • Electronic Technology Group Sagl
    • Electronic Technology Group Ltd liab. Co
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Electronic Technology Group GmbH

    SHAB 250702/2025 - 02.07.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000005057, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 02.07.2025 Öffentlich einsehbar bis: 02.01.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V., Wengistrasse 30, 8004 Zürich Gerichtlicher Entscheid gegen Electronic Technology Group GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Electronic Technology Group GmbH CHE-257.197.958 Max-Högger-Strasse 6

  • Zürich Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dieser Entscheid erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen ab Publikation an schriftlich beim Bezirksgericht Zürich, Einzelgericht im summarischen Verfahren (EO), Postfach, 8036 Zürich, eine Begründung verlangt wird (Art. 239 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so läuft die Frist zur Erklärung einer Berufung ab Zustellung des begründeten Entscheides. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO250120-L Entscheiddatum: 01.07.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V.
    Kontaktstelle: Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V.,
    Postfach, 8036 Zürich,

  • SHAB 250613/2025 - 13.06.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002433, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 13.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 13.06.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Entscheid betreffend Organisationsmangel Electronic Technology Group GmbH Klagende Partei: PAX, Sammelstiftung BVG Beklagte Partei: Electronic Technology Group GmbH CHE-257.197.958 Max-Högger-Strasse 6

  • Zürich Angaben zum gerichtlichen Entscheid: HE250052-O Verfügung vom 1
    1. Juni 2025
      1. Auf das Gesuch wird nicht eingetreten. 2.-4. ....
      2. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt über CHF 30'000.00. Entscheiddatum: 11.06.2025

      Gerichtliche Entscheidinstanz: Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht Der Gerichtsschreiber
      R. Kokanovi?

  • SHAB 250528/2025 - 28.05.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000004953, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 28.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 28.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V., Wengistrasse 30, 8004 Zürich Gerichtlicher Entscheid gegen Electronic Technology Group GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Electronic Technology Group GmbH CHE-257.197.958 Max-Högger-Strasse 6

  • Zürich Angaben zum gerichtlichen Entscheid:
    1. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien. (...) Geschäftsnummer: EO250120-L Entscheiddatum: 23.04.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 17.06.2025

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Zürich - Einzelgericht s.V.,
    P.O.B. , 8036 Zürich

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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