• Elara Group GmbH in Liquidation

    AR
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.4.078.589-6
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Elara Group GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Erstellung und Erbringung von Waren und Dienstleistungen in der Baubranche insbesondere im Bereich der Industriemontage. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Elara Group GmbH
    • Hypo Rheintal GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Elara Group GmbH in Liquidation

    SHAB 240701/2024 - 01.07.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006071591, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Elara Group GmbH in Liquidation, in Lutzenberg, CHE-355.886.875, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 120 vom 23.06.2022, Publ. 1005502917).

    Löschungsgrund:
    Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 220831/2022 - 31.08.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000035459, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 31.08.2022 Zusätzliche Publikationen: KABSG 01.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 31.08.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens Elara Group GmbH in Liquidation Schuldner: Elara Group GmbH in Liquidation CHE-355.886.875 Tanne 55

  • Wienacht-Tobel Datum des Auflösungsentscheids: 19.01.2022 Datum der Einstellung: 16.06.2022 Kostenvorschuss: CHF 3'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 12.09.2022 Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Nordin Aemisegger, Stellvertretende Konkursbeamtin, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR Bemerkungen: Das Kantonsgerichts-Präsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 20.12.2021 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 20.12.2021 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 19.01.2022. **************** Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Entschädigungsanspruch für Insolvenzentschädigung (Art. 53 Abs. 1 AVIG) der Arbeitnehmenden muss spätestens 60 Tage nach dieser Veröffentlichung im
    Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 31.08.2022 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
    Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.

  • SHAB 220624/2022 - 24.06.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000558, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 24.06.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.12.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen Elara Group GmbH in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin Elara Group GmbH in Liquidation, mit Sitz in Wienacht-Tobel AR Entscheiddatum: 16. Juni 2022

    1. Über die Elara Group GmbH in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-355.886.875, wird mit Wirkung ab Donnerstag, 16. Juni 2022, 08:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
    2. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
    3. Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
    4. Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2

    9043 Trogen Bemerkungen:
    SV1 22 113

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