Alter der Firma
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-Auskünfte zu EBZ Engineering GmbH in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
13.06.2008
Löschung im Handelsregister
03.05.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Hilterfingen
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-036.4.042.213-3
UID/MWST
CHE-114.351.624
Branche
Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros
Firmenzweck
Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung und Konstruktion von Maschinen, Steuerungen und Software. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben, oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- EBZ Engineering GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: EBZ Engineering GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 3499091, Handelsregister-Amt Bern
- Schuldnerin: EBZ Engineering GmbH, Alte Thunstrasse 8, 3652 Hilterfingen
- Datum des Schlusses: 26.04.2017
- Bemerkungen: ZA: Aebnitstrasse 12, 3652 Hilterfingen
Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland 3800 Interlaken
Publikationsnummer: 3499821, Handelsregister-Amt Bern, (36)
EBZ Engineering GmbH in Liquidation, in Hilterfingen, CHE-114.351.624, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 64 vom 04.04.2016, Publ. 2756361). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des zuständigen Einzelgerichts vom 26.04.2017 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3299839, Handelsregister-Amt Bern
- Schuldnerin: EBZ Engineering GmbH, Alte Thunstrasse 8, 3652 Hilterfingen
- Auflagefrist Kollokationsplan: 02.02.2017 bis 22.02.2017
- Anfechtungsfrist Inventar: 02.02.2017 bis 12.02.2017
- Bemerkungen: ZA: Aebnitstrasse 12, 3652 Hilterfingen Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger, bei Vermeidung des Ausschlusses, Abtretungsbegehren gemäss Art. 260 SchKG, hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprachen (Art. 47 bis 49 KOV) bei der unterzeichnenden Amtsstelle einreichen. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide der Konkursverwaltung als anerkannt.
Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland 3800 Interlaken