• Dürig Spenglerei AG in Liquidation

    SO
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-254.3.000.571-5
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Dürig Spenglerei AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Betrieb einer Spenglerei sowie den Flachdachbau. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmungen gründen oder erwerben sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, sowie Liegenschaften erwerben, veräussern und belasten.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Rovedyma Treuhand AG
    Grenchen 24.07.1996 06.02.2020

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Dürig Spenglerei AG
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Dürig Spenglerei AG in Liquidation

    SHAB 200207/2020 - 07.02.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004825113, Handelsregister-Amt Solothurn, (241)

    Dürig Spenglerei AG in Liquidation, in Grenchen, CHE-106.254.574, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 78 vom 24.04.2019, Publ. 1004615998). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Solothurn-Lebern, in Solothurn, vom 30.01.2020 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 190809/2019 - 09.08.2019
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000006752, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABSO - 09.08.2019 Meldungsnummer: Kanton: SO Publizierende Stelle: Kantonales Konkursamt Solothurn, Dünnernstrasse 32, 4702 Oensingen Kollokationsplan und Inventar Dürig Spenglerei AG in Liquidation Schuldner: Dürig Spenglerei AG in Liquidation CHE-106.254.574 Bucheggstrasse 2

  • Grenchen Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert
  • Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
    Ablauf der Frist: 28.08.2019 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
    Ablauf der Frist: 19.08.2019

  • SHAB 190517/2019 - 17.05.2019
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000004984, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABSO - 17.05.2019 Meldungsnummer: Kanton: SO Publizierende Stelle: Kantonales Konkursamt Solothurn, Dünnernstrasse 32, 4702 Oensingen Konkurspublikation/Schuldenruf Dürig Spenglerei AG in Liquidation Schuldner: Dürig Spenglerei AG in Liquidation CHE-106.254.574 Bucheggstrasse 2

  • Grenchen Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 15.04.2019 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Anmeldestelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Anmeldestelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Anmeldestelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Anmeldestelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und
  • der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 17.06.2019 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Re-
    kurse: Kantonales Konkursamt Solothurn Dünnernstrasse 32
  • Oensingen

  • Title
    Bestätigen