Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Dialog Mode AG in Liquidation
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
13.06.1989
Löschung im Handelsregister
23.09.2016
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.906.790-4
UID/MWST
CHE-106.475.307
Branche
Handel (Bekleidung)
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Die Gesellschaft bezweckt den Vertrieb von Modewaren und Geschenkartikeln. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (2)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Rutschi + Partner AG | Egg | 06.06.2006 | 20.07.2009 | |
Wialex-Control AG | Zürich | <2004 | 05.06.2006 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Dialog Mode AG
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Dialog Mode AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3067259, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Dialog Mode AG, Limmattalstr. 184, 8049 Zürich
- Datum des Schlusses: 16.09.2016
Konkursamt Höngg-Zürich 8049 Zürich
Publikationsnummer: 3070723, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Dialog Mode AG in Liquidation, in Zürich, CHE-106.475.307, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 24 vom 04.02.2016, Publ. 2639059). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 16.09.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 2889809, Handelsregister-Amt Zürich
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- Schuldnerin: Dialog Mode AG, Limmattalstr. 184, 8049 Zürich, 8049 Zürich
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt HönggZürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a)beim Bezirksgericht Zürich als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b)beim Konkursamt Höngg-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung -der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, -der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Höngg-Zürich 8049 Zürich
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