• DH-Rohrleitungsbau GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-251.4.000.159-0
    Branche: Bau Leitungen und Kläranlagen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu DH-Rohrleitungsbau GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Bau Leitungen und Kläranlagen

    Firmenzweck

    Ausführung von Baumontagen und allgemeinen Montagen, Rohrleitungsbau sowie Handel mit den dazu notwendigen Teilen, Fernwärme, Heizungssanierung und Kälteanlagen; kann Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • DH-Rohrleitungsbau GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: DH-Rohrleitungsbau GmbH in Liquidation

    SHAB 86/2018 - 04.05.2018
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: 4200421, Handelsregister-Amt Zürich

    1. Schuldnerin: DH-Rohrleitungsbau GmbH, Im Haggenacher 12, 8103 Unterengstringen
    2. Konkurseröffnung: 07.02.2018
    3. Konkurseinstellung: 25.04.2018
    4. Frist für Kostenvorschuss: 14.05.2018
    5. Kostenvorschuss: CHF 4'500.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.

    Konkursamt Höngg-Zürich 8049 Zürich

    SHAB 212/2016 - 01.11.2016
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 3138125, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    DH-Rohrleitungsbau GmbH, in Spreitenbach, CHE-100.295.238, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 96 vom 20.05.2016, Publ. 2842517).

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Adrovic, Dino, montenegrinischer Staatsangehöriger, in Neuenhof, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: unbekannten Aufenthaltes].

    SHAB 179/2016 - 15.09.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3055349, Handelsregister-Amt Aargau

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung vom 13. September 2016 Gesuchsteller Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin DH-Rohrleitungsbau GmbH, Limmattalstrasse 2, 8957 Spreitenbach Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR) Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Mit Gesuch vom 9. August 2016 stellte das Handelsregisteramt das sinngemässe Begehren, die Gesellschaft sei aufzulösen. Zur Begründung wurde ausgeführt, es bestehe ein Mangel in der Organisation der Gesuchsgegnerin, da sie über keine rechtmässig zusammengesetzte Geschäftsführung verfüge. 2. ['] 3. Die Verfügung vom 12. August 2016, mit welcher der Eingang des Gesuchs bestätigt wurde, konnte der Gesuchsgegnerin an der im Register eingetragenen Domiziladresse sowie den zur Anmeldung verpflichteten Personen nicht zugestellt werden. Die Zustellung ist daher auf dem Weg der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vorzunehmen (Art. 141 ZPO). 4. ['] 5. Das Gesuch erscheint nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Dem Gericht erscheint die Durchführung eines schriftlichen Behauptungsverfahrens angezeigt. Der Gesuchsgegnerin ist daher Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort anzusetzen (Art. 253 ZPO). Der Präsident verfügt: 1. Der Eingang des Gesuchs vom 9. August 2016 betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft wird den Parteien bestätigt. 2. Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. 3. Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Zustellung an: ' die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
    Aarau, 13. September 2016 Handelsgericht des Kantons Aargau,

    1. Kammer

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