Auskünfte zu cre8 it-solutions GmbH
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Über cre8 it-solutions GmbH
- cre8 it-solutions GmbH ist in der Branche «Erbringen von IT-Dienstleistungen» tätig und ist aktuell aktiv. Der Sitz ist in Mattstetten.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Im Handelsregister eingetragen wurde die Firma am 23.07.2012.
- Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 26.11.2025. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die Firma ist im Handelsregister BE mit der UID CHE-334.650.640 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
23.07.2012
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Mattstetten
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-036.4.054.624-1
UID/MWST
CHE-334.650.640
Branche
Erbringen von IT-Dienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen in den Bereichen Informatik und Projektleitung sowie weitere Dienstleistungen im Bereich des Hauptzwecks und der Handel mit sowie Import und Export von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient. Sie kann im In- und Ausland Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: cre8 it-solutions GmbH
Publikationsnummer: UV04-0000001765, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 26.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 26.05.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 24.11.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren cre8 it-solutions GmbH, kein Rechtsdomizil, letzte gemeldete Adresse: Nelkenweg 120,
- Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 01.10.2025 ist samt Beilagen am 02.10.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt.
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
- Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
- Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
- Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
- Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Der Gerichtspräsident: Huber Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz
(https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 7264) anzugeben.
Publikationsnummer: HR02-1006071126, Handelsregister-Amt Bern, (36)
cre8 it-solutions GmbH, in Mattstetten, CHE-334.650.640, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 171 vom 03.09.2020, Publ. 1004970516).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Widmer, Walter, von Heimiswil, in Mattstetten, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.
Publikationsnummer: HR02-1004970516, Handelsregister-Amt Bern, (36)
cre8 it-solutions GmbH, in Urtenen-Schönbühl, CHE-334.650.640, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 121 vom 26.06.2019, Publ. 1004659732).
Statutenänderung:
27.08.2020.
Sitz neu:
Mattstetten.
Domizil neu:
Nelkenweg 120, 3322 Mattstetten.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Widmer, Michel, von Heimiswil, in Urtenen-Schönbühl, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit 40 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift];
Widmer, Walter, von Heimiswil, in Mattstetten, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.