Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu COSMATECH AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
24.04.1984
Löschung im Handelsregister
03.05.2017
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Rüti (ZH)
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.004.555-0
UID/MWST
CHE-103.388.681
Branche
Herstellung von sonstigen elektronischen Gütern
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Vertrieb von Produkten jeder Art, insbesondere im Bereich der Komfortlüftungen. Im Übrigen kann sie im In- und Ausland Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern sowie Zweigniederlassungen errichten. Ebenfalls kann sie sich bei anderen gleichartigen oder verwandten Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- COSMATECH AG
- Cosmatech AG
- Artina AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: COSMATECH AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3501513, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: COSMATECH AG, Joweid Zentrum 5, 8630 Rüti ZH
- Datum des Schlusses: 26.04.2017
Konkursamt Wald 8636 Wald
Publikationsnummer: 3499637, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
COSMATECH AG in Liquidation, in Rüti ZH, CHE-103.388.681, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 85 vom 03.05.2016, Publ. 2812603). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 26.04.2017 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3354105, Handelsregister-Amt Zürich
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- Schuldnerin: COSMATECH AG, Joweid Zentrum 5, 8630 Rüti ZH
- Auflagefrist Kollokationsplan: 24.02.2017 bis 16.03.2017
- Anfechtungsfrist Inventar: 24.02.2017 bis 06.03.2017
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Hinwil rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Wald ZH: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Wald 8636 Wald
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