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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
04.08.2011
Löschung im Handelsregister
02.07.2015
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Horgen
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-100.1.793.315-1
UID/MWST
CHE-408.932.027
Branche
Betreiben von Versand- und Online-Shops
Firmenzweck
Online-Verkauf von Party-Produkten.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Cindy Paul Party Pixies
Publikationsnummer: 3589301, Handelsregister-Amt Zürich
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Urteil HG160262-O. Das Handelsgericht hat am 16.05.2017 in Sachen D. S. (Kläger) gegen Cindy Paul, ehemals Inhaberin des Einzelunternehmens Cindy Paul Party Pixies, Wohnsitz unbekannt (Beklagte), betreffend UWG folgenden Endentscheid gefällt: Das Handelsgericht beschliesst:
- Auf die Rechtsbegehren Ziffer 1 lit. a, Ziffer 1 lit. c und Ziffer 2 wird nicht eingetreten.
- Schriftliche Mitteilung mit nachfolgendem Erkenntnis. und erkennt sodann:
- Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten gegen den Kläger in Betreibung gesetzte Forderung von CHF 48'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 17. Februar 2015, Betreibung Nr. 77103, Betreibungsamt Pfäffikon ZH, Zahlungsbefehl vom 13. Juni 2016, nicht besteht. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf CHF 4'000.00 festgesetzt. 3. Die Kosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt und aus dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss gedeckt. Im Umfang des der Beklagten auferlegten Kostenanteils wird dem Kläger das Rückgriffsrecht auf die Beklagte eingeräumt. 4. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 3'410.00 zu bezahlen. 5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt. 6. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung bzw. Publikation an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 48'000.00.
Der Entscheid kann bei der Kanzlei des Handelsgerichts bezogen werden. Handelsgericht des Kantons Zürich
Publikationsnummer: 2243245, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Cindy Paul Party Pixies, in Horgen, CHE-408.932.027, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 87 vom 07.05.2014, Publ. 1487513). Das Einzelunternehmen wird infolge Geschäftsüberganges gelöscht.
Publikationsnummer: 1487571, Handelsregister-Amt Luzern, (100)
Cindy Paul Party Pixies, in Ebikon, CHE-408.932.027, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 18 vom 26.01.2012, Publ. 6521502). Das Einzelunternehmen wird infolge Verlegung des Sitzes nach Horgen im Handelsregister des Kantons Luzern von Amtes wegen gelöscht.