• Cindy Paul Party Pixies

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.1.793.315-1
    Branche: Betreiben von Versand- und Online-Shops

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Cindy Paul Party Pixies

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Versand- und Online-Shops

    Firmenzweck

    Online-Verkauf von Party-Produkten.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Cindy Paul Party Pixies

    SHAB 117/2017 - 20.06.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3589301, Handelsregister-Amt Zürich

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Urteil HG160262-O. Das Handelsgericht hat am 16.05.2017 in Sachen D. S. (Kläger) gegen Cindy Paul, ehemals Inhaberin des Einzelunternehmens Cindy Paul Party Pixies, Wohnsitz unbekannt (Beklagte), betreffend UWG folgenden Endentscheid gefällt: Das Handelsgericht beschliesst:

    1. Auf die Rechtsbegehren Ziffer 1 lit. a, Ziffer 1 lit. c und Ziffer 2 wird nicht eingetreten.
    2. Schriftliche Mitteilung mit nachfolgendem Erkenntnis. und erkennt sodann:
      1. Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten gegen den Kläger in Betreibung gesetzte Forderung von CHF 48'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 17. Februar 2015, Betreibung Nr. 77103, Betreibungsamt Pfäffikon ZH, Zahlungsbefehl vom 13. Juni 2016, nicht besteht. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf CHF 4'000.00 festgesetzt. 3. Die Kosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt und aus dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss gedeckt. Im Umfang des der Beklagten auferlegten Kostenanteils wird dem Kläger das Rückgriffsrecht auf die Beklagte eingeräumt. 4. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 3'410.00 zu bezahlen. 5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt. 6. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung bzw. Publikation an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 48'000.00.

      Der Entscheid kann bei der Kanzlei des Handelsgerichts bezogen werden. Handelsgericht des Kantons Zürich

    SHAB 125/2015 - 02.07.2015
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 2243245, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Cindy Paul Party Pixies, in Horgen, CHE-408.932.027, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 87 vom 07.05.2014, Publ. 1487513). Das Einzelunternehmen wird infolge Geschäftsüberganges gelöscht.

    SHAB 87/2014 - 07.05.2014
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 1487571, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    Cindy Paul Party Pixies, in Ebikon, CHE-408.932.027, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 18 vom 26.01.2012, Publ. 6521502). Das Einzelunternehmen wird infolge Verlegung des Sitzes nach Horgen im Handelsregister des Kantons Luzern von Amtes wegen gelöscht.

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