Alter der Firma
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-Auskünfte zu Cerberus IT Services GmbH in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
14.11.2017
Löschung im Handelsregister
06.09.2022
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Winterthur
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.063.054-2
UID/MWST
CHE-135.066.282
Branche
Erbringen von IT-Dienstleistungen
Firmenzweck
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere Entwicklung von Software und Verkauf von damit zusammenhängenden Produkten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und I izenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Cerberus IT Services Ltd liab. Co in liquidation
- Cerberus IT Services Sàrl en liquidation
- Cerberus IT Services Sagl in liquidazione
- Cerberus IT Services Sagl
- Cerberus IT Services Ltd liab. Co
- Cerberus IT Services Sàrl
- Cerberus IT Services GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Cerberus IT Services GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005147261, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Cerberus IT Services GmbH, in Winterthur, CHE-135.066.282, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 224 vom 17.11.2017, Publ. 3875481).
Firma neu:
Cerberus IT Services GmbH in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2021 aufgelöst.
Erbengemeinschaft Pluto, Peter, bestehend aus:
Pluto, Alexander Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Sachsenried (DE) und Pluto, Cornelia Andrea, deutsche Staatsangehörige, in München (DE).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Pluto, Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Winterthur, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Erbengemeinschaft Pluto, Peter, in Winterthur, Gesellschafterin, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00;
Pluto, Alexander Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Sachsenried (DE), Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift;
Castioni, Linda Maria, von Kreuzlingen, in Berg (TG), Liquidatorin, mit Einzelunterschrift.
Publikationsnummer: UV02-0000000678, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 23.03.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 23.09.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Cerberus IT Services GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Cerberus IT Services GmbH CHE-135.066.282 Anton-Graff-Strasse 15
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- Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin - einen Geschäftsführer mit Vertretungsbefugnis ernennt (Art. 814 Abs. 2 OR) - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt (Art. 814 Abs. 3 OR).
- An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
- Schriftliche Mitteilung an die Antragsgegnerin durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Geschäftsnummer: EO210005 Entscheiddatum: 19.03.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Winterthur
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
Publikationsnummer: BH05-0000004310, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 03.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 939 Abs. 1 OR, Cerberus IT Services GmbH Betroffene Organisation: Cerberus IT Services GmbH CHE-135.066.282 Anton-Graff-Strasse 15
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,