Alter der Firma
-Umsatz in CHF
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-Auskünfte zu CCG Eventtechnik AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.01.1987
Löschung im Handelsregister
04.07.2017
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Bachenbülach
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-440.3.001.734-5
UID/MWST
CHE-103.827.918
Branche
Anbieten von sonstigen Verpflegungsdienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Events. Konzeption, Planung und Betrieb. Umgesetzt werden die Projekte als Planer, Lieferant oder Generalunternehmer. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- CCG Eventtechnik AG
- Urs Hirsiger AG
- Hirsiger Urs AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: CCG Eventtechnik AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3619161, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: CCG Eventtechnik AG, Bramenstrasse 8, 8184 Bachenbülach
- Datum des Schlusses: 26.06.2017
Konkursamt Bülach Marktgasse 1 8180 Bülach
Publikationsnummer: 3622109, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
CCG Eventtechnik AG in Liquidation, in Bachenbülach, CHE-103.827.918, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 164 vom 26.08.2015, Publ. 2338655). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 26.06.2017 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 2864409, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: CCG Eventtechnik AG, Bramenstrasse 8, 8184 Bachenbülach
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Bülach: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Bülach Marktgasse 1 8180 Bülach