• Carlsson (Schweiz) AG in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.3.033.786-6
    Branche: Handel mit Autozubehör

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Carlsson (Schweiz) AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel mit Autozubehör

    Firmenzweck

    Handel mit und Einbau von Produkten der Carlsson Autotechnik GmbH in Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz und smart; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Carlsson Schweiz AG
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Carlsson (Schweiz) AG in Liquidation

    SHAB 201020/2020 - 20.10.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005003943, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Carlsson (Schweiz) AG in Liquidation, in Leuggern, CHE-392.679.659, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 100 vom 26.05.2020, Publ. 1004897058). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 12.10.2020 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 201016/2020 - 16.10.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000013220, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 16.10.2020 Zusätzliche Publikationen: KABAG 16.10.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Zurzach, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Schluss des Konkursverfahrens Carlsson (Schweiz) AG Schuldner: Carlsson (Schweiz) AG Hauptstrasse 47, 5316 Leuggern Schweiz Datum des Schlusses: 12.10.2020 Rechtliche Hinweise
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Bemerkungen:
    /la

    SHAB 200814/2020 - 14.08.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000013890, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABAG - 14.08.2020 Meldungsnummer: Kanton: AG Publizierende Stelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Zurzach, Hauptstrasse 8,

  • Brugg AG Kollokationsplan und Inventar Carlsson (Schweiz) AG Schuldner: Carlsson (Schweiz) AG Hauptstrasse 47, 5316 Leuggern Schweiz Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert
  • Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 03.09.2020 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2020 Bemerkungen: Konkursrechtliche Liquidation gemäss Art. 731b OR. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zurzach, 5330 Bad Zurzach, Beschwerden innert 10 Tagen beim
    Obergericht des Kantons Aargau, SchK-Kommission, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, anhängig zu machen, ansonsten
    Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./la

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